Bischof Bertholf von Sternberg verkauft mit Bewilligung des Abtes von Heilsbronn Rudolf und dessen Konvent den Heilsbronner Hof (halsbrunner hof) für 250 Pfund Haller, damit der Bischof das Schloss Liebenstein (Lebenstain) zurückkaufen kann. Zudem erlässt er dem Käufer alle Abgaben, Steuern, Dienste und Beden. Bischof Rudolf von Scherenberg jedoch fordert von dem Hof einen Reiswagen.
Zwischen Bischof Berthold von Sternberg und Konrad von Hohenlohe (hern Conraden von Hohenlohe), dem Probst des Stifts St. Johann zu Haug besteht eine Uneinigkeit bezüglich der Gerichtsbarkeit. Mithilfe des Domprobsts und des Domkapitels wurde der Streit beigelegt und geklärt, was dem Bischof zusteht.
Das Schloss Boxberg (Boxberg) ist Eigentum Bischofs Berthold von Sternberg und des Hochstifts. Es ist verliehen an Konrad von Boxberg (Conrad von Bocksberg). Der Bischof verleiht das Schloss an den Johanniterorden, dieser verleiht dem Stift im Gegenzug das Schloss Schweinberg (Schweinberg) mit seinen Zugehörungen.