Die Ritterschaft, Grafen und Herren rufen abermals einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) aus. Bischof Konrad von Thüngen lässt dort von seinen Räten werben.
Es werden etliche Rittertage ausgerufen und die Ritterschaft muss viel reiten.
Die Ritterschaft ruft abermals einen Rittertag für den Vorabend von Pauli Conversio zu Schweinfurt (Schweinfurt) aus. Diese Versammlung wird einberufen, nachdem etliche Güter, die zuvor seit langem im Besitz der Familien der Ritter waren, an andere Adlige gehen sollen. Dies wird jedoch abgewendet.
Der Bischöfliche Rat Konrads von Thüngen rät ihm, die Ausrufung der Ritterschaft, einen Rittertag zu Schweinfurt zu veranstalten, zu verschriftlichen und ihnen zukommen zu lassen, damit die gemeine Ritterschaft rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt wird.
Bischof Konrad von Thüngen wird darüber unterrichtet, was die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Schweinfurt beschließt. 1. Es wird beschlossen, den Gemeinen Pfennig als Abgabe einzuführen. Dadurch entsteht eine Pflicht diesen abzugeben. Details über Einnahme und Verwendung sind ungeklärt.
2. Man soll es unterlassen, die Ritterschaft durch Mandate von ihrem Dienst abzubringen. Falls dieser Dienst entzogen werden sollte, wird der Zusammenhalt des Adels gefährdet.
3. Die Ritterschaft möchte von den Fürsten und Herren, denen sie dienen, geachtet und miteinbezogen werden. Da ihnen viel von diesen genommen wird, haben sie das Recht darauf, sich zu vereinen.
Sebastian von Rotenhan (Sebastian vom Rottenhan) setzt Bischof Konrad von Thüngen darüber in Kenntnis, dass Grafen, Herren und Ritterschaft auf dem Rittertag zu Schweinfurt einen Vertrag miteinander schließen. Darin wird festgehalten, sollte einem der Vertragspartner wider geltendes Recht Schaden zugefügt werden, sei es gegen seine Behausung oder Ländereien, und Hauptmann und Räte des betreffenden Orts der Rechtsverletzung zustimmen, sollen die anderen Vertragspartner dem Geschädigten zu Hilfe kommen. Sebastian von Rotenhan schickt dem Bischof eine Kopie des Hauptartikels.
Der Vertrag auf dem Rittertag zu Schweinfurt wird geschlossen, da die Vertragspartner sehen, wie anderen Adligen unrechtmäßig Güter entwendet werden.
Sollte einer der Vertragspartner von einer oder mehreren Personen ohne vorherige Absprache oder rechtliche Grundlage befehdet, gefangen genommen oder in seinem Zuhause, Stadt, Schloss oder Flecken angegriffen und belagert werden, soll dieser den Vorfall beim Hauptmann des zuständigen Ritterkantons anzeigen und den oder die Beschuldigten beschreiben. Von diesem Vertrag ausgenommen sind Partner, die wissentlich Verbrechen begehen oder sich in offenen Krieg oder Fehde begeben.