Bischof Johann von Brunn bestätigt Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg), seiner Frau Barbara von Schwarzenberg (Barbaren) und deren Erben, dass er ihnen 1800 Gulden für verstorbene Pferde, Sold, Schäden, Verluste, Niederlage und Wein schuldig ist. Dies schlägt er auf die anderen 5000 Gulden Pfand, die er ihnen bereits auf Stadt und Schloss Ebertshausen (Eberthausen) schuldet.
Bischof Johann von Brunn bestätigt, dass er 200 Gulden von Hermann von Schwarzenberg (Herman Hern zu Schwartzenberg vnd von Sainsheim) leiht. Dafür verpfändet der Bischof ihm den Etleber Sehe mit allen zugehörigen Rechten auf Wiederlösung. Der See wird später abgelöst.