Die Bischöfe von Würzburg prägen Münzen aus Gold und Silber. Aus welchem Material die ungeprägten Münzen sind, ist nicht aufgezeichnet. Die große Güte der Bischöfe schadet ihnen am meisten, da die Münzen ausgwechselt, zerschnitten und eingeschmolzen werden.
Im Verlauf weiterer Jahre gestatten die Könige und Kaiser einigen Reichsstädten in den Territorien der Fürsten, Münzen zu prägen und herausauszugeben, welche etwas geringer sind, als die Münzen der Fürsten. Es gibt Beschwerden darüber, dass die Münzen der Fürsten zerschnitten und wieder eingeschmolzen werden. Die Fürsten tragen ihre Beschwerde auf einem Hof- oder Reichstag in Worms vor und König Heinrich VII. schafft die Privilegien der Reichsstädte wieder ab.
Kaiser Friedrich II. erkennt die Abschaffung des Münzrechts der Reichsstädte durch seinen Sohn Heinrich VII. im Jahr 1232 als rechtskräftig an. Trotzdem beschweren sich der Mundschenk und der Schultheiß König Heinrichs VII. in Schweinfurt bei Bischof Hermann von Lobdeburg aufgrund der Münz-Regalien des Hochstifts. Auf Bitten des Bischofs wird die Beschwerde durch Heinrich VII. abgewiesen.
Die Verbreitung der Alt-Heller-Münze beginnt. Diese wird in ganz Deutschland beim Handel und Bezahlen gebraucht. Wieviel ein Pfund und ein Schilling Heller sind und wie diese an Wert verlieren und schließlich verschwinden, das findet sich nach Fries unter dem Stichwort "Haller".
Die Gold- und Silbermünzen von Bischof Gerhard von Schwarzburg sind noch erhalten.
Die Turnosen und die Weißpfennige sind zu diesem Zeitpunkt im ganzen Hochstift verbreitet.
Fries gibt an, dass Informationen über die Turnosen unter dem Stichwort "Haller" zu finden sind. Im Jahr 1375 sind 12 Turnosen einen rheinischen Gulden wert. Es gibt Hinweise, dass ein Turnose fünf Kreuzer wert ist.
Eine Münze wird im Hochstift Würzburg verwendet, die Regensburger (Regenspurger) genannt wird und bald darauf wieder verschwindet.
Vor und nach der Zeit der Regensburger Münze werden die Kreuzgroschen (Creutzgroschen) und die märkischen Pfennige (Merkisch pfening) verwendet.
Zwölf Schilling Pfennig, die einem Würzburger Schilling entsprechen, sind einen rheinischen Gulden wert. Daraus folgt, dass ein Schilling damals so viel wert ist, wie nun fünf Kreuzer.