König Heinrich [VII.] schuldet Bischof Hermann von Lobdeburg 230 Mark Silber Dienstgeld. Der König verpfändet dem Bischof dafür lebenslang die Juden in Würzburg. Mit dem Tod des Bischofs können der König oder dessen Nachfolger, die Juden für 230 Mark Silber wieder ablösen. Der König gibt dem Bischof eine Urkunde, in der steht, dass das Geld, welches der Bischof mit den Juden verdient, nicht von der Hauptschuldsumme abgezogen wird.
Bischof Konrad von Thüngen ist der Meinung, dass sich die Ritterschaft nicht in einer solchen Notlage befindet, sich zusammenschließen zu müssen. Mit dem Antritt seiner Regierung hat er stets versucht, Stiftsangehörige mit Ämtern, Dienstgeld und heimgefallenen Lehen zu versehen. Doch dies ist durch etliche Neider verhindert worden.