Peter Kumpf (Kumpf) gibt den Zehnt zu Dornheim (Dornhaim), der ihm für 600 Gulden verpfändet wurde, mit Bewilligung Bischofs Johann von Brunn und des Domkapitels an das Spital von Iphofen (Iphoven). Bischof Johann behält sich und seinen Nachfolgern jedoch vor, den Zehnt wieder abzulösen. Die Bezahlung soll in Nürnberg erfolgen. Hans Most, der Spitalmeister von Iphofen, übergibt darüber seinen Revers.
Bischof Johann von Brunn erlaubt dem Spitalmeister zu Iphofen (Jphouen), den Hof des Stifts in Mainbernheim (mainbernhaim) für 620 Gulden auf Wiederlösung für das Spital zu erwerben.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet den Hof des Hochstifts zu Mainbernheim (Mainbernhaim) an Hartmut Fuchs von Dornheim (Harunt Fuchsen in Dornhaim) für 500 Gulden. Bischof Johann von Brunn nimmt sich 120 Gulden vom Spital zu Iphofen und auch er verpfändet Hartmut Fuchs von Dornheim den Hof auf Wiederlösung.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet den Hof des Würzburger Hochstifts zu Mainbernheim (Mainbernhaim) mit allem Zugehörigen für 500 Gulden an den Ritter Hartmut Fuchs von Dornheim (Hartmuet Fuchsen zu dornhaim). Darüber gibt es jedoch keine Aufzeichnungen in der bischöflichen Kanzlein (Cancellei). Der Nachfolger (nachfar) des Bischofs, Johann von Brunn, nimmt 120 Gulden vom Spital zu Iphofen und beauftragt dieses, den Hof an sich zu bringen, wobei es die 500 Gulden auslegt. Dem Hochstift Würzburg ist jederzeit eine Wiederlösung für 620 Gulden Hauptsumme möglich.