Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt ein Gebot für alle Ämter des Bistums, dass kein Getreide ausgeführt werden darf.
Das Verbot über die Ausfuhr von Getreide aus der Stadt wird von Bischof Rudolf von Scherenberg erneut bestätigt.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt ein Gebot, dass Müller nicht gleichzeitig als Bäcker tätig sein dürfen. Dieses Gebot wird aber nicht umgesetzt.
Weil trotz eines vorangehenden Verbots immer noch Getreide aus dem Hochstiftsgebiet ausgeführt wird, erlässt Bischof Rudolf von Scherenberg erneut ein Gebot, dass kein Getreide aus dem Hochstiftsgebiet ausgeführt werden darf - weder zu Land noch zu Wasser - und erinnert an die Bußzahlungen, die für den Verstoß fällig sind. Den Angehörigen des gesamten Hochstiftsgebiets ist es jedoch erlaubt, in allen Städten und Märkten des Stifts Getreide an andere Stiftsangehörige zu verkaufen.
Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt und erneuert das Gebot, kein Getreide aus dem Gebiet des Hochstifts auszuführen. Anlass dafür ist die magere Getreideernte.
Weil der Getreidepreis im Bistum steigt, erlässt Bischof Lorenz von Bibra nach Einfuhr der Getreideernte ein Gebot für das gesamte Gebiet, dass kein Getreide aus dem Hochstift ausgeführt werden darf. Bei Verstoß wird der Gewinn des Verkaufs eingezogen und eine Strafzahlung wird fällig. Es ist allerdings gestattet, Getreide in den Städten und Märkten des Bistums zu verkaufen.
Die Bäcker der Stadt Würzburg umgehen das Gebot, dass Getreide nur auf den Märkten verkauft werden darf, indem sie am Tag des Markts den Bauern, die dafür in die Stadt kommen, entgegenlaufen und das Getreide in den Feldern, der Landwehr oder in den äußeren Stadtgebieten bereits aufkaufen. Deshalb erlässt Bischof Lorenz von Bibra ein Gebot, dass dieses Vorgehen ausdrücklich verbietet und nur den Getreideverkauf auf dem Markt gestattet, sodass alle die gleichen Chancen haben.
Weil die Getreideernte durch den sauren Weinwuchs und durch viele Unwetter und viel Regen mager und schlecht ausfällt und weil viele Auswärtige das Getreide aufkaufen, erlässt Bischof Konrad von Thüngen ein Gebot, dass diejenigen, die noch Getreide vorrätig haben, das behalten, was sie zum Eigenbedarf benötigen. Das, was davon noch übrig bleibt, soll nur an Stiftsangehörige verkauft werden.
Wegen einer Inflation erlässt Bischof Konrad von Thüngen eine Handelsbeschränkung für Getreide. Dieser Erlass betrifft auch die Klöster.