In dieser Zeit, wahrscheinlich wegen der drohenden Kriege und Aufstände, die selten die alte Ordnung bestehen lassen, werden viele qualitativ schlechtere Münzen von außen nach Franken eingeführt und vor Ort gegen diese mit höherem Silbergehalt getauscht. Die getauschten Münzen werden hierauf wieder eingeschmolzen. Markgraf Albrecht I. von Brandenburg (Marggraue Albrecht von Brandenburg), Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und der Stiftspfleger in Bamberg (und der pfleger zu Bamberg) schicken ihre Räte nach Kitzingen (Kitzingen). Diese beschließen einheitlich neue Silbermünzen prägen zu lassen, nämlich Schilling, Pfennige und Heller. Diese sollen von nun an verwendet werden, während die fremden Münzen verboten werden sollen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg prüft die geprägten Münzen und ermahnt die anderen zwei Fürsten, Albrecht I. von Brandenburg und Bischof Anton Rotenhan (fursten Brandenburg vnd Bamberg), die Vereinbarung einzuhalten. Dieser Aufforderung kommt man nicht nach. Die brandenburgischen Münzen haben ein Fünftel weniger Gewicht als die würzburgische Mark. Die Vereinbarung wird hierauf gekippt.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg schlichtet zu Bamberg (Bamberg) die Auseinandersetzungen zwischen dem Markgrafen Albrecht I. von Brandenburg (Marggraue albrecht zu Brandenburg) und Konrad von Heideck (Conraden Herrn haideck). Ebenso erfasst diese Schlichtung die Reichsstadt Nürnberg (Nurenberg), sowie die Helfer und Helfershelfer beider Parteien.
Markgraf Albrecht von Brandenburg erneuert als Kanzler und Vertreter des Kaiser für Bischof Johann von Brunn die Bestätigung des Kaisers, dass alle Untertanen des Stifts, egal ob Adelsstand, Würdenträger oder anderer Art dem Bischof Gehorsam zu leisten haben. Der Bischof ist der rechtmäßige und natürliche Herr des Stifts und hat die Regalien und Weltlichkeiten inne.
Markgraf Albrecht I. von Brandenburg (Marggraue Albrecht) erlangt in Rom ( Rome) etliche Privilegien und Bullen für die Probstei in Ansbach (onoltzbach). Darüber schreibt Bischof Rudolf von Scherenberg eine Deklaration.