Die Markgrafen Friedrich von Brandenburg (Fridrich), Johann von Brandenburg (Johanns) und Albrecht von Brandenburg (Albrecht) schreiben der Äbtissin des Klosters Kitzingen, dass sie auf Grund nicht genannter Ursachen dazu bewegt wurden die Mauern des Klosters und des Spitals abzureißen (abzuprechen). Dies schreibt die Äbtissin in einem Brief nach Würzburg, woraufhin die Ritter Eberhart von Schaumberg (Eberhart riter) und Karl von Schaumberg (Carl von Schaumberg) im Aufrag des Bischofs Sigmund von Sachsen, der ein Bruder der Herzöge von Sachsen ist, an die Markgrafen schreiben.
Zusätzlich zu den im vorherigen Eintrag erwähnten Bestätigungen stellte auch Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach (Marggue albrecht) eine Urkunde aus an den Stiftspfleger, seinen Bruder Johann von Brandenburg (Marggraue Hannsen), Wilhelm von Rechberg (Wilhelmen von Rechberg), Georg von Seckendorf (Georgen von Seckendorf Hannsen von Seckendorf), Eberhard Förtsch (Eberhart Fortschen), Georg von Berlichingen ( Georgen von Berlichingen), Martin von Ebe (Mertin von Ebe) und Wilhelm von Crailsheim (Wilhelmen von Crailshaim). Er verspricht, die zuvor genannten Pfänder und das Recht der Auslösung und der anschließenden Übertragung der Erbhuldigung einzuhalten und nichts anderes dagegen zu unternehmen.
Aber Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach (Marggraue Albrecht) beendet die Bestätigung nicht und kommt auch ansonsten seinem Vertrag nicht nach, solange Bischof Gottfried Schenk von Limpurg im Amt ist.
Nach dem Tod Bischof Gottfrieds von Limpurg übernimmt von Johann von Grumbach das Amt. Dieser fordert von Markgraf Albrecht (Margguen Albrecht) die Bestätigung über die Verpfändungen nach Absetzung des Bischofs von Mainz, auch sollen die Bürger von Kitzingen (Kitzingen) ihm die Erbhuldigung leisten. Markgraf Albrecht kommt dem nicht nach und beantragt an seinem Landgericht ihm nicht zustehende Klöster, Zinsen, den Wildbann, geistliche Gerichtsrechte und anderes. Da wird Bischof Johann von Grumbach sein Feind und geht militärisch gegen ihn vor. Herzog Wilhelm von Sachsen (Hertzog Wilhelm von Sachsen ) erwirkt dann die Versöhnung beider Parteien im Feld bei Roth in der Nähe von Nürnberg. Dann übergibt der Markgraf die georderten Papiere und muss die Erbhuldigung geschehen lassen.
Daraufhin bat Bischof Johann von Brunn Markgraf Albrecht von Brandenburg (Marggraue Albrechten) um die Gestattung der Erbhuldigung.zu Kitzingen (Kitzingen)
Markgraf Albrecht (Marggraue Albrecht) beruft Bischof Johann von Grumbach nach Kitzingen (Kitzingen). Dort sollen sie sich Bestätigungen über die in den vorherigen Einträgen besprochenen Vereinbarungen und die Erbhuldigung übergeben. Bischof Johann von Grumbach schickt seine Räte und lässt den Räten des Markgrafen eine neue Schuldverschreibung übergeben, während er die alten Schuldverschreibungen und eine Bestätigung erhällt. Am darauffolgenden Freitag soll er die Erbhuldigung empfangen.
Nachdem Bischof Johann von Brunn verstorben ist, hinterlässt er das Stift Würzburg mit hohen Schulden. Sein Nachfolger Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat deswegen allerhand damit zu tun, die Gläubiger um Geduld zu bitten. Nach und nach breiten sich die Markgrafen im Stift weiter aus und verspüren hierbei nur wenig Widerstand und Gegenwehr, bis diese in die Regierung erhoben werden sollen. Bischof Johann von Brunn schreitet ein, da er diese Zugriffe leid ist. Er bittet Markgraf Albrecht von Brandenburg davon abzusehen und die Obrigkeitsrechte zu wahren und diese beizubehalten. Markgraf Albrecht beharrt jedoch auf seine Gewohnheiten, weswegen die Angelegeneheit in die Stadt Roth bei Nürnberg getragen wird. Es wird eine schriftliche Einigung getroffen.
Markgraf Albrecht von Brandenburg behauptet, er sei zu diesem Vertrag gezwungen worden und er müsse diesen folglich nicht einhalten. Dadurch macht er sich Bischof Johann von Grumbach erneut zum Feind. König Georg von Böhmen berät sich mit dem Rat von Kaiser Friedrich III. und sie schlichten den Streit zwischen den beiden beteiligten Parteien.
Markgraf Albrecht von Brandenburg belegt die Würzburger Äbte, Probste, Dekane, Stifte und andere Kleriker, die seiner weltlichen Obrigkeit angehörig sind, mit einer Türkensteuer. Bischof Rudolf von Scherenberg ist mit einer solchen Neuerung nicht einverstanden und schickt seinen Prokurator nach Rom, um dies vor Papst Sixtus IV. zu beklagen. Papst Sixtus IV. gibt Erzbischof Dieter von Isenburg, dem Dekan zu Würzburg und dem Dekan zum Stift Haug den Befehl, dass sie an seiner Stelle den Markgrafen aufsuchen sollen, um diesen dazu aufzufordern, die Türkensteuer aufzuheben. Zudem soll er die Summe, die er den Geistlichen bereits abgenomme habe, wieder zurückzahlen. Er wird samt seinen Helfern, Anhängern und Dienern exkommuniziert.
Zur Erhebung der Türkensteuer über das Bistum Würzburg, ausgehend von Markgraf Albrecht von Brandenburg, findet sich noch ein weiterer ausführlicher Bericht.