Bischof Johann von Grumbach und der böhmische König Georg von Podiebrad bekräftigen in Eger eine am 20. August 1366 [von Lorenz Fries fälschlich ins Jahr 1367 datiert] geschlossene Erbeinung zwischen Karl IV., dem Würzburger Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Mainzer Erzbischof Gerlach von Nassau. Diese Einigung wird Böhmische Einigung (Behaimisch Ainigung) genannt.
Monumenta Boica 42, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1874.
Markgraf Albrecht von Brandenburg behauptet, er sei zu diesem Vertrag gezwungen worden und er müsse diesen folglich nicht einhalten. Dadurch macht er sich Bischof Johann von Grumbach erneut zum Feind. König Georg von Böhmen berät sich mit dem Rat von Kaiser Friedrich III. und sie schlichten den Streit zwischen den beiden beteiligten Parteien.
Der König von Böhmen entscheidet den Streit mit einem endgültigen Schiedsspruch (entlichen ausspruch) zwischen den beiden zuvor genannten Parteien von Würzburg und Ansbach.
Papst Paul II. hebt die Erbeinung zwischen dem Würzburger Bischof Johann von Grumbach und dem böhmischen König Georg Podiebrad vom 15. April 1459 wieder auf.
Papst Paul II. hebt die Erbeinung zwischen dem Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg, dem Mainzer Erzbischof Adolf von Nassau und dem böhmischen König Georg von Podiebrad auf.