Der Markt Aschbach führt ein Wappen. Die Wappenbeschreibung lautet: "Geteilt von Silber und Blau; oben vorne ein eingeschweifter blauer Sparren, hinten ein grüner Bauernhut; unten hinter einem silbernen Gatterzaun aufwachsend nebeneinander drei silberne Eschen." Der darin verwendete Sparren ist der heraldische Sparren der Freiherren von Pölnitz. Es lässt sich jedoch nicht zweifelsfrei klären, wann Aschbach das Marktrecht verliehen wurde. Wahrscheinlich ist eine Verleihung Ende des 16., Anfang des 17. Jahrhunderts.
"Tegning" wird im bischöflichen Visitationsbericht von 1602 "Markt" und "Opidum" genannt. Eine Marktrechtsverleihungsurkunde ist jedoch nicht erhalten.
Lenkersheim bezeichnet sich als "Frey-Flecken".
Dietenhofen wird erstmals als Markt bezeichnet.
Bechhofen wird in Merians "Topographia Franconiae" als markgräflich Ansbacher Marktflecken "bei Königshofen am Sand" bezeichnet.
Dollnstein ("Dolnstein", "Dalnstein"), im Bistum Eichstätt an der Altmühl gelegen, wird als Städtlein bezeichnet.
Frammersbach ("Flammersbach") wird in Merians Topographia Franconiae folgendermaßen beschrieben: "Ein grosses und weitläufftiges und den Häusern nach zerzetteltes Dorff im Spessert dessen Inwohner vor der Zeit meistentheils Fuhrleut waren und vielleicht auch noch."
Lichtenau (auch "Liechtenau") wird als Städtlein bezeichnet und gehört der Reichsstadt Nürnberg.
Nordhalben ("Northalben", auch "Nortalben") gehört dem Hochstift Bamberg und wird als Markt bezeichnet. Es ist auch Sitz eines Amtes.
Der Markt Oberscheinfeld gehört dem Hochstift Bamberg und ist Sitz eines Amtes.