Die älteste Ortsbeschreibung von Karbach findet sich in der ältesten Pfarreimatrikel in der Form eines lateinischen Gedichts in Hexametern: "Topographie brevis metrica villae Carbach". Die Beschreibung wurde von Pfarrer Johann Fischer verfasst.
Rothenkirchen liegt im Tal der Haßlach zwischen Kronach und Thüringen. Es liegt im Schnittpunkt mehrerer Seitentäler und ist von bewaldeten Schieferbergen umgeben. Markant hebt sich der Kirchturm der spätmittelalterlichen Kirche aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts hervor.
Stammbach gehört zum Markgrafentum Brandenburg-Bayreuth.
Durch fürstlichen Befehl des Markgrafen von Brandenburg-Ansbach vom 4.1.1608 werden die Amtleute verpflichtet, ihre Ämter nach einem Katalog von 16 Punkten zu beschreiben. Diese Beschreibung wird im Jahre 1681 wiederholt. Für Markttriebendorf, welches im Klosteramt Heilsbronn liegt, wird dort vermerkt: "2 Bauern, 5 Köbler (darunter Mühle und Hirtenhaus). Dem Kloster (Heilsbronn) mit aller vogteilichen Botmäßigkeit, Buß und Frevel, Gemeinderecht und Kapelle, die vom Pfarrer von Großhaslach versehen wird, unterworfen. Hier wird in der Kapelle zweimal jährlich gepredigt, nämlich zur Kirchweih und zum Markt."
Die waffenfähigen Männer der Ämter Gößweinstein und Waischenfeld bilden im Dreißigjährigen Krieg eine Kompanie mit je 150 Mann. Als Ort an der Heerstraße ist gerade Gößweinstein stark vom Krieg betroffen.
Bechhofen wird in Merians "Topographia Franconiae" als markgräflich Ansbacher Marktflecken "bei Königshofen am Sand" bezeichnet.
Dollnstein ("Dolnstein", "Dalnstein"), im Bistum Eichstätt an der Altmühl gelegen, wird als Städtlein bezeichnet.
Frammersbach ("Flammersbach") wird in Merians Topographia Franconiae folgendermaßen beschrieben: "Ein grosses und weitläufftiges und den Häusern nach zerzetteltes Dorff im Spessert dessen Inwohner vor der Zeit meistentheils Fuhrleut waren und vielleicht auch noch."
Die Nutzung des Hartwalds nordwestlich von Mörnsheim wird durch die "Hartordnung" geregelt, die jeweils 1682 und 1737 erlassen wird. Der Ort bewirtschaftet den Wald mit den Gemeinden Mühlheim, Solnhofen und Langenaltheim. Die Herrschaften, die aufgrund der gemeinschaftlichen Bewirtschaftung aufeinander treffen, sind das Hochstift Eichstätt, das Fürstentum Brandenburg-Ansbach und die Grafschaft Pappenheim. Nach Streitigkeiten zwischen den Parteien soll der Wald 1788 aufgeteilt werden. Eine Einigung wird erst 1806 erzielt.
Die untergebirgischen Pfarreien des Oberamtes Cadolzburg bilden das Dekanat Langenzell, das aus dem vor-reformatorischen Landkapitel Würzburgs hervorgeht.