Vom Würzburger Bischof besitzt der Wolfskehl von Reichenberg zu Rottenbauer Allersheim zu Lehen.
Die Grafen von Schönborn beschließen, Wiesentheid zum künftigen Sitz ihres Geschlechts zu machen. Daher findet in diesen Jahren ein Um- und Ausbau des Schlosses zu seiner heutigen Gestalt statt.
Muggendorf wird das Recht für Jahr- und Viehmarkt verliehen.
Heiligenstadt erhält eine Dorfordnung. Gleichzeitig wird auch die Marktgerechtigkeit erneut bestätigt.
Der Markgraf von Ansbach lässt einen Seitenarm des Mains bei Marktsteft zum Kanal Ausbauen und befestigen.
Zell ist zum ersten Mal als Markt fassbar.
Das Privileg der höheren Gerichtsbarkeit zu Burgpreppach wird durch eine Urkunde Kaiser Karls VI. (HRR) bestätigt.
Marktgraitz erhält vom Bamberger Bischof Lothar Franz (von Schönborn) die Erlaubnis, vier Jahrmärkte abzuhalten.
Das Amt Dietenhofen kommt an das Fürstentum Bayreuth.
Johann Friedrich Eckenbert von Dalberg hinterlässt nach seinem Tod keine Erben. Das Lehen Büchold wird daher vom Bischof Johann Philipp (von Greiffenclau zu Vollraths) und das Domkapitel von Würzburg als heimgefallen eingezogen. Die Gesamtfamilie von Dalberg protestiert dagegen erfolglos.