König Albrecht I. bestätigt Ludwig von Öttingen die Verpfändung von Aufkirchen.
Heroldsberg ist an die Grafen von Nassau, die in Nürnberg Besitz haben, verpfändet. Die Grafen werden 1348 mit dem Amt Heroldsberg belehnt, aus dem nun eine Hofmark wird.
In Küps unterhält die Familie von Redwitz eine Zollstelle an der Rodach.
Bereits im 14. Jahrhundert wird dem Ort das Marktrecht verliehen. Dies belegt das Saalbuch von 1366/68. Der genaue Zeitpunkt der Verleihung ist jedoch nicht bekannt.
Im Urbar des Fürstbistums Bamberg, welches ungefähr im Jahr 1320 verfasst wird, wird Auerbach als Stadt beglaubigt ("Awerbach Opidum proprietas est Episcopi Theolonium judicium": Die Stadt Auerbach ist Eigentum des Bischofs, eine Zoll- und Gerichtsstätte). Wann genau das Stadtrecht verliehen wird, kann nicht zweifelsfrei geklärt werden. Es wird aber vermutet, dass dies bereits in den ersten Jahren der Regierung König Ludwigs IV. des Bayern (ab 1328 Kaiser HRR) geschieht (1314/15).
Das Zisterzienserinnenkloster Himmelkron besitzt jahrhundertelang große Teile des Ortes Stammbach.
Viele Retzbacher Besitzungen fallen an das Würzburger Domkapitel.
Im 14. Jahrhundert ist nur ein Fronhof als bischöflicher Besitz in Pretzfeld nachweisbar (1323/28). Der Hof bleibt als bischöfliches Lehen in den Händen des Geschlechts von Wiesenthau. Erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts erweitert sich der bischöfliche Grundbesitz zunehmend.
Erst mit dem Kauf der lidwachischen Güter zu Pleinfeld, Mischelbach, Kemnathen und Kleinweingarten und nach der Übernahme des schechsischen Eigentums sieht sich Eichstätt im vollen Besitz der Hochgerichtsbarkeit über eine zusammenhängende Landfläche.
Die Herren zu Schwarzenberg erhalten das Patronatsrecht über die Kirche in Geiselwind.