König Albrecht I. bestätigt Ludwig von Öttingen die Verpfändung von Aufkirchen.
Heroldsberg ist an die Grafen von Nassau, die in Nürnberg Besitz haben, verpfändet. Die Grafen werden 1348 mit dem Amt Heroldsberg belehnt, aus dem nun eine Hofmark wird.
Die Grafen von Wertheim verfügen über die Dorfherrschaft, die Vogtei und die Hochgerichtsbarkeit in Helmstadt. Während die Vogtei vermutlich als Lehen aus dem Kloster Fulda hervorging, war das Hochgericht ursprünglich ein Lehen des Hochstifts Würzburg.
Die Grafen von Castell verdrängen andere kleine Herrschaften wie Seckendorf, Hohenlohe, Heytingsfeld, Truchsess und andere. Allerdings haben die Klöster Ebrach, Schwarzach und Heidenfeld, der Deutschorden und der Markgraf von Brandenburg-Ansbach Besitzungen in Großlangheim.
Bereits im 14. Jahrhundert wird dem Ort das Marktrecht verliehen. Dies belegt das Saalbuch von 1366/68. Der genaue Zeitpunkt der Verleihung ist jedoch nicht bekannt.
Im Urbar des Fürstbistums Bamberg, welches ungefähr im Jahr 1320 verfasst wird, wird Auerbach als Stadt beglaubigt ("Awerbach Opidum proprietas est Episcopi Theolonium judicium": Die Stadt Auerbach ist Eigentum des Bischofs, eine Zoll- und Gerichtsstätte). Wann genau das Stadtrecht verliehen wird, kann nicht zweifelsfrei geklärt werden. Es wird aber vermutet, dass dies bereits in den ersten Jahren der Regierung König Ludwigs IV. des Bayern (ab 1328 Kaiser HRR) geschieht (1314/15).
Viele Retzbacher Besitzungen fallen an das Würzburger Domkapitel.
Treuchtlingen wird unter den Brüdern Ulrich und Wirich von Treuchtlingen in zwei Hälften unterteilt.
Der Ort Sommerhausen wird im 14. Jahrhundert mehrmals verpfändet: 1301, 1306, 1310, 1312, 1343, 1356.
Im 14. Jahrhundert ist nur ein Fronhof als bischöflicher Besitz in Pretzfeld nachweisbar (1323/28). Der Hof bleibt als bischöfliches Lehen in den Händen des Geschlechts von Wiesenthau. Erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts erweitert sich der bischöfliche Grundbesitz zunehmend.