Herzog Rudolf II. verpfändet an seinen Schwiegersohn, König Karl IV. (ab 1355 Kaiser HRR), unter anderem Auerbach. Die Ortsherrschaft bleibt jedoch zunächst beim Herzog, welcher der Stadt noch Freiheiten verleiht. Erst nach dem Tod des Herzogs 1353 kommt Auerbach endgültig an Böhmen.
Plech fällt pfandweise als Teil der Mitgift an die böhmische Krone, da König Karl IV. (ab 1355 Kaiser HRR) in die Familie der Wittelsbacher einheiratet.
König Karl IV. (ab 1355 Kaiser HRR) verleiht Ludwig von Hohenlohe den Zoll und das Geleit in Gelchsheim bei Aub und zu Einersheim unter Speckfeld.
In einer Übereinkunft über den Nachlass des verstorbenen Konrads von Schlüsselberg zwischen Bischof Friedrich von Bamberg, Bischof Albrecht von Würzburg und den Burggrafen von Nürnberg, Johann und Albrecht, erhalten die Burggrafen von Nürnberg die Hälfte der Güter, die in das Gericht in "Nuwenhof" gehören.
Erzbischof Gerlach von Mainz gibt seine Zustimmung zur Verleihung der Zölle und Geleite in Gelchsheim und Markt Einersheim an Ludwig von Hohenlohe durch Kaiser Karl IV. (HRR).
Stephan Weigel stirbt. Diesem ist von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer (HRR) ebenfalls das Marktrecht und die Freiung des Ortes Eschenau verliehen worden. Eschenau war demnach in zwei Halbteile geteilt. Der erste Halbteil umfasst neben einem beträchtlichen Allodialbesitz ungefähr die Hälfte der Untertanen mit ihren Lehengütern und die Kapelle St. Nikolai. Der zweite Halbteil umfasst ein wohl noch größeres Allod, die andere Hälfte der Untertanen mit Lehengütern und die Kirche St. Bartholomäus. Das Marktrecht wurde den Teilhabern Eschenaus also gesondert verliehen.
Nach dem Tod Stephan Weigels kommt dessen zweiter Halbteil an Offnay Weigel, die ihn wiederum ihrem Schwiegersohn Ritter Albrecht von Wolfstein überlässt. Dieser einigt sich noch im gleichen Jahr mit seinem Schwager Jakob II. Weigel über den Besitz der Veste und des Marktes Eschenau.
Im ersten Urbar der Markgrafen von Brandenburg wird Dachsbach schon als Amt genannt.
Ruprecht der Ältere, Pfalzgraf am Rhein und Herzog zu Bayern und oberster Truchsess des Heiligen Römischen Reiches, gibt seine Zustimmung zu der Verleihung der Zölle und Geleite in Gelchsheim und Markt Einersheim an Ludwig von Hohenlohe durch Kaiser Karl IV. (HRR).
Erzbischof Wilhelm von Köln gibt seine Zustimmung zu der Verleihung der Zölle und Geleite in Gelchsheim und Markt Einersheim an Ludwig von Hohenlohe durch Kaiser Karl IV. (HRR).