Wilhelm I. von Thüngen erwirbt den würzburgischen Besitz im Sinngrund.
Die Herren von Sparneck erhalten einen Hof in Zell als Reichslehen von König Ruprecht III.
Der Würzburger Bischof Johann von Egloffstein verkauft das Schloss Burgsinn samt seinen Zugehörigkeiten für 10000 rheinische Gulden an Wilhelm von Thüngen. Die Herren von Thüngen haben damit die weltliche Gerichtsbarkeit sowie das Patronatsrecht über Kirche und Pfarrei inne.
Mit der Übernahme der Landesherrlichkeit durch die Herren von Thüngen geht auch die hohe Gerichtsbarkeit in Burgsinn von Würzburg auf sie über, die durch das sogenannte Zentgericht ausgeübt wird. Burgsinn hat kein eigenes Zentgericht. Das zuständige Zentgericht befindet sich in Mittelsinn, die Leitung hält jedoch der Inhaber des Schlosses zu Burgsinn. Das Gefängnis des Gerichtes befindet sich in Burgsinn im "Unteren Tor". Das Dorfgericht in Burgsinn spricht Recht in der Gemeinde.
Die Herren von Heideck verkaufen Lichtenau an die Reichsstadt Nürnberg. Die vom Würzburger Bischof Johann I. (von Egloffstein) dabei beanspruchte Lehnshoheit wurde auf das nahe Vestenberg übertragen.
König Ruprecht III. verleiht dem Deutschmeister Conrad von Egloffstein das Marktrecht für Gelchsheim. Jährlich dürfen drei Jahrmärkte - der Fastnachtsmarkt, der Walburgismarkt und der Laurentiusmarkt - gehalten werden.
Wegen finanzieller Notlagen verkauft der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein Frickenhausen an das Domkapitel für 10.000 Gulden.
Pfalzgraf Johann bestätigt den Bürgern Auerbachs in einer Urkunde alle Gnaden und Freiheiten.
Johann und Friedrich, Burggrafen von Nürnberg, verkaufen dem von Wallenroth in Amtmannsweise auf Widerruf ihre Veste Wirsberg, den Markt Wirsberg, die Dörfer Neufang, Sessenreuth, Osserich, zwei Höfe zu Pirkech (Birkenhof), das Halsgericht über Cottenau, den Hof und die Getreidegülten zu Sessenreuth, die kleinen Gerichtsfälle im Amt Wirsberg ohne Ungeld und Hallerzins.
Die Ritter von Wolmershausen werden Lehensträger des Roßtaler Schlossgutes, welches bis 1623 in Wolmershäuser Besitz bleibt.