Dollnstein, Mörnsheim, Nassenfels, Kipfenberg und Arnsberg sind jeweils Sitz eines Hochgerichts des Hochstifts Eichstätt.
Die Vogteiherren Ritter Fuchs von Bimbach setzen ihre Untervögte und Schultheißen in Burgpreppach ein. Sie bestellen die Gemeindeämter Siebener, Büttel, Flurer, Pfleg- und Vormundschaften.
Die Dorfherren Ritter Fuchs von Bimbach haben in Burgpreppach die niedere Gerichtsbarkeit inne, die sie viermal jährlich ausüben. Sie vollziehen auch die höhere, die zentbarliche Gerichtsbarkeit.
König Ferdinand I. (ab 1558 Kaiser HRR) verleiht 1557 den Herren Fuchs die hohe und niedere Obrigkeit über Schloss, Dorf und Markung Burgpreppach sowie Blutbann mit Stock und Galgen. Der Landes- und Lehensherr, der Würzburger Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn), will der Familie Fuchs zu Burgpreppach nur die niedere Gerichtsbarkeit zugestehen. Deswegen kommt es zu langjährigen Streitigkeiten zwischen dem Dorfherrn und dem Landesherrn, die sich bis zum Tod des Fürstbischofs Julius Echter 1617 hinziehen.
Dem Markgrafen von Ansbach gelingt es letztlich, die Herrschaft der Dompropstei Würzburg aus Obernbreit zu verdrängen.
Gemünda ist mit 64 Lehensgütern, Schloss, Kirchhof, Wirtshaus und zahlreichen Handwerkern ein bedeutender Ort.
In Schnaittach führt das Kommunbrauwesen mit über 20 Brauberechtigten zu vielen Konflikten über den Bierpreis mit den nicht Kommun-Brauern .
Albrecht Wülfinger ist öttingischer Vogt und Landvogt des Reichs in Aufkirchen.
Die Herrschaft verleiht den Kleinzehnt, während Halsgericht, Großzehnt und Wildbann Lehen des Bischofs von Eichstätt sind. Sitz, Dorf und Wald sind freies Eigentum.
Nordheim v. d. Rhön gehört zum Sprengel der Zent Fladungen.