Das Gut Dietenhofen-Leonrod bildet den Besitzschwerpunkt der Herren von Leonrod.
Dollnstein, Mörnsheim, Nassenfels, Kipfenberg und Arnsberg sind jeweils Sitz eines Hochgerichts des Hochstifts Eichstätt.
Die Dorfherren Ritter Fuchs von Bimbach haben in Burgpreppach die niedere Gerichtsbarkeit inne, die sie viermal jährlich ausüben. Sie vollziehen auch die höhere, die zentbarliche Gerichtsbarkeit.
König Ferdinand I. (ab 1558 Kaiser HRR) verleiht 1557 den Herren Fuchs die hohe und niedere Obrigkeit über Schloss, Dorf und Markung Burgpreppach sowie Blutbann mit Stock und Galgen. Der Landes- und Lehensherr, der Würzburger Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn), will der Familie Fuchs zu Burgpreppach nur die niedere Gerichtsbarkeit zugestehen. Deswegen kommt es zu langjährigen Streitigkeiten zwischen dem Dorfherrn und dem Landesherrn, die sich bis zum Tod des Fürstbischofs Julius Echter 1617 hinziehen.
Dem Markgrafen von Ansbach gelingt es letztlich, die Herrschaft der Dompropstei Würzburg aus Obernbreit zu verdrängen.
Gemünda ist mit 64 Lehensgütern, Schloss, Kirchhof, Wirtshaus und zahlreichen Handwerkern ein bedeutender Ort.
Albrecht Wülfinger ist öttingischer Vogt und Landvogt des Reichs in Aufkirchen.
Die Herrschaft verleiht den Kleinzehnt, während Halsgericht, Großzehnt und Wildbann Lehen des Bischofs von Eichstätt sind. Sitz, Dorf und Wald sind freies Eigentum.
Der letzte männliche Schenk von Töging, Mathias, stirbt im Jahr 1521. Der stark verschuldete Edelsitz fällt an den Schwiegersohn Eberhard von Ödenberg. Seine Nachkommen verkaufen im Jahr 1584 den Besitz an Bischof Martin (von Schaumburg). Dieser setzt adelige Pfleger ein.
Nordheim v. d. Rhön gehört zum Sprengel der Zent Fladungen.