Nach dem Tod Adams II. vereint Siegmund III. die thüngenschen Besitzungen in Burgsinn und Büchold.
Siegmund III. von Thüngen setzt letztmalig in der Zeit der thüngenschen Herrschaft einen katholischen Priester in Büchold ein. Nach dessen Tod führte sein Vetter Hans Jörg von Thüngen endgültig die Reformation ein.
Die Lehenshoheit über das Schloss in Küps wird im "Forchheimer Vertrag" vom Markgraftum Ansbach an das Hochstift Bamberg übertragen.
Nach einigen Streitigkeiten zwischen dem Markgraf von Brandenburg-Ansbach, dem ein Großteil von Heiligenstadt gehört, und dem Bischof von Bamberg, der in diesem Gebiet die Hohe Gerichtsbarkeit ausübt, einigen sich die beiden Landesherren im Vertrag von Forchheim. Das Streitberger Gebiet geht nun endgültig für das Hochstift verloren. Die zwölf Dörfer an der Leinleiter um Heiligenstadt hingegen bleiben hoheitlich bei Bamberg. Die Rede ist dabei von einem Gericht Heiligenstadt (wohl einem niederen).
Auch nach dem Forchheimer Prozess von 1538 verfügt Bamberg noch über weite Teile des nördlichen Raums im Amt Dachsbach.
In Lichtenau werden in diesem Zeitraum insgesamt neunzehn Hebammen durch den Nürnberger Rat beschäftigt.
Kaiser Karl V. (HRR) bestätigt Hans Christoph, Hans Siegmund und Hans Caspar von Absberg alle ihre Privilegien, darunter auch Geleit- und Asylrecht zu Schloss und Markt Absberg.
Das Fraischamt Marktbergel versucht seine hohe Obrigkeit bis nach Stettberg, Cadolzhofen, Binzwangen, Oberhegenau und den "äußeren Hoff" zu Unterhegenau auszudehnen.
Das Amt Marktbergel gehört zum brandenburg-kulmbachischen Oberamt Hoheneck.
Der Deutsche Orden und Öttingen einigen sich auf die folgenden Bestimmungen: Der Deutsche Orden soll das Pfarrhaus mit Stadel erbauen und der Pfarrer soll es baulich unterhalten. Die Pfarrei erhält den Kleinzehnt in Aufkirchen und 16 Malter Getreide vom Widumhof. Der Pfarrer soll vom Rat präsentiert werden und der Deutsche Orden sol ihn bestätigen. Der Gemeinde wird das Recht zugestanden, einen lutherischen Prädikanten zu präsentieren.