Das Hochstift Würzburg erlässt eine neue Dorfordnung für Büchold, die auf der alten dalbergischen basiert.
Das Rittergut Marktschorgast fällt mit dem Tod des Carl Friedrich von Wallenrode an den Bischof von Bamberg Friedrich Karl (von Schönborn-Buchheim) als Lehen zurück.
Der Mainzer Erzbischof genehmigt die Errichtung einer "Allgemeinen Zunft" für die Bürgstädter Handwerker.
Fürst Aloys von Spielberg erhält durch Vergleich mit dem Grafen Friedrich von Wallerstein den dritten Teil des Fürstentums Öttingen und damit auch Aufkirchen.
Die beiden Ämter in Weidenberg, das lindenfelsische und das markgräfliche, werden nun zusammengezogen und die mit übernommenen Beamten durch eine markgräfliche Kommission in ihre Funktion eingewiesen.
Der Würzburger Bischof Anselm Franz (von Ingelheim) belehnt die Familie Ingelheim mit Büchold.
Die Lehensverhältnisse in Pfarrweisach sind laut Erbhuldigungsakt folgendermaßen geregelt: Würzburg hat 46 Untertanen (= Haushaltungen) mit den Mühlenbesitzern. Erthal verfügt über fünf Untertanen, darunter vier Juden. Altenstein befiehlt elf Untertanen, darunter sieben Juden. Lichtenstein hat nur einen jüdischen Untertanen. Die Reichsritter legen auf ihrem Territorium die Lehenszinsen und den Zehnt fest, ordnen die Fronarbeit an und schlichten kleinere Streitigkeiten. Die hohe Gerichtsbarkeit übt das Hochstift Würzburg aus.
Ein Schlotfeger in Buttenheim wird von Bamberg aufgestellt.
Nach dem Tod des Würzburger Bischofs Anselm Franz (von Ingelheim) wird die Belehnung der Ingelheim mit Büchold vom Würzburger Domkapitel annulliert und die dortigen ingelheimischen Beamten vertrieben.
Buttenheim hat drei Schultheißen, einen Bamberger, einen stiebarschen und einen markgräflichen, ansonsten nur die ersten beiden. Das meiste Gewicht haben aber die beiden Bürgermeister, welche von den Bamberger und stiebarschen Untertanen auf zwei Jahre gewählt werden, während die Schultheißen vom Hochstift und den Stiebar ernannt werden.