Die Würzburger Lehen der Henneberger in Euerdorf kommen an die Grafen von Mansfeld.
Die Herren von Horkheim stellen die öttingischen Pfleger in Dürrwangen. Im Jahr 1545 wird Adam von Horkheim als Pfleger genannt, im Jahr 1563 Hans Georg von Horkheim, im Jahr 1572 und 1581 Hans Jörg von Horkheim und zuletzt sein Sohn Wolf Kaspar II. zu Trochtelfingen und zu Dürrwangen bis 1603 oder 1604. Der 1601 als Pfleger von Dürrwangen genannte Andreas Müller ist laut Mangel wohl als Stellvertreter oder Amman des Wolf Kaspar II. anzusehen.
Nach dem Tod Adams II. vereint Siegmund III. die thüngenschen Besitzungen in Burgsinn und Büchold.
Siegmund III. von Thüngen setzt letztmalig in der Zeit der thüngenschen Herrschaft einen katholischen Priester in Büchold ein. Nach dessen Tod führte sein Vetter Hans Jörg von Thüngen endgültig die Reformation ein.
Die Lehenshoheit über das Schloss in Küps wird im "Forchheimer Vertrag" vom Markgraftum Ansbach an das Hochstift Bamberg übertragen.
Nach einigen Streitigkeiten zwischen dem Markgraf von Brandenburg-Ansbach, dem ein Großteil von Heiligenstadt gehört, und dem Bischof von Bamberg, der in diesem Gebiet die Hohe Gerichtsbarkeit ausübt, einigen sich die beiden Landesherren im Vertrag von Forchheim. Das Streitberger Gebiet geht nun endgültig für das Hochstift verloren. Die zwölf Dörfer an der Leinleiter um Heiligenstadt hingegen bleiben hoheitlich bei Bamberg. Die Rede ist dabei von einem Gericht Heiligenstadt (wohl einem niederen).
Auch nach dem Forchheimer Prozess von 1538 verfügt Bamberg noch über weite Teile des nördlichen Raums im Amt Dachsbach.
In Lichtenau werden in diesem Zeitraum insgesamt neunzehn Hebammen durch den Nürnberger Rat beschäftigt.
Das Fraischamt Marktbergel versucht seine hohe Obrigkeit bis nach Stettberg, Cadolzhofen, Binzwangen, Oberhegenau und den "äußeren Hoff" zu Unterhegenau auszudehnen.
Die Besitzungen der Thüngen in Burgsinn und Büchold fallen an Weiprecht, Martin, Philipp, Ludwig und Hans Jörg von Thüngen. Dabei erhalten die ersten vier jeweils ein Viertel der Herrschaft Burgsinn, während Hans Jörg das Schloss und die Besitzungen in Büchold zufallen. Um den höheren Wert des Sitzes in Büchold auszugleichen, übernimmt Hans Jörg zusätzlich rund 13.000 Gulden Erbschulden.