Das Halsgericht Wildenstein wird nach Presseck benannt.
Burgebrach ist Sitz eines Amtes des Hochstifts Bamberg.
Dem Dorfgericht steht der Kastner, der gleichzeitig auch Vogt ist, vor. Der Kastner ist mit der Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit betraut und erhält in Pleinfeld ein entsprechendes Amtsgebäude.
Pfarrweisach untersteht als Ganerbendorf zwei Herrschaften und somit zwei Schultheißen.
Das Dorfgericht in Maßbach steht unter der Leitung der Herren von Maßbach als Lehensleute der Grafen von Henneberg und setzt sich aus den beiden Dorfschultheißen und zwölf Schöffen zusammen.
Auf Bitten des Rates erhält Burgebrach vom Bamberger Bischof Philipp (von Henneberg) ein eigenes Siegel.
Alle markgräflichen Aufgebote aus den Ämtern Colmberg, Leutershausen, Ansbach und Windsbach gehorchen im Krieg gegen Herzog Albrecht von Bayern dem Herrn Heinrich von Lüchau, Vogt von Colmberg.
Die Lidwach zu Titting erstreiten sich durch schiedsrichterliches Urteil die Kompetenzen der niederen Gerichtsbarkeit.
Der Mainzer Erzbischof Berthold (von Henneberg) stiftet einen Vertrag zwischen dem Stift Würzburg und dem Grafen Otto von Henneberg wegen der Dorf- und Zentgerichte zu Euerdorf und Aura.
In Küps ist der Anspruch der Familie von Redwitz auf ein Hochgericht belegt.