Titting ist Sitz eines Hochgerichts des Hochstifts Eichstätt, das allerdings von Raitenbuch aus verwaltet wird.
Küps ist ein Rittergut, zu dem eine limitierte Zent gehört. Für diese Zent besteht wiederum eine Auslieferungspflicht an die Zent Weismain.
In Küps wird ein eigenes Senioratslehengericht eingerichtet.
Die vier Halsgerichte Kupferberg, Marktleugast, Marktschorgast und Ludwigschorgast werden auch auf Ebene der Vögte zusammengefasst und von Marktschorgast aus verwaltet. Ludwigschorgast ist jetzt mit Gericht und Amt Kupferberg vereinigt.
Es werden beide Bürgermeister Frammersbachs im Sechserbuch genannt.
Es wird in Ipsheim wieder ein zweiter Bürgermeister gewählt, der in seinem zweiten Amtsjahr die Gemeinderechnung zu erstellen hat.
Zur Fraischgerichtsbarkeit Altensteins gehören einige zentfreie Häuser in Pfarrweisach.
Ein Amts- und Landgerichtsgebäude wird erbaut.
Da das Pflegamt Titting endgültig mit der Oberforst- und Jägermeisterei in Eichstätt verbunden bleibt, weilt der Pfleger selten in Titting. Deshalb wird im Pflegschloss ein Bräuhaus eingerichtet.
Heiligenstadt erhält eine Dorfordnung. Gleichzeitig wird auch die Marktgerechtigkeit erneut bestätigt.