Die Ausübung der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit liegt bei der Gemeinde Marktschorgast. Der bischöfliche Amtmann oder Vogt darf nur bei schwerwiegenden Verbrechen wie Diebstahl, Mord und Notzucht die Gerichtsbarkeit ausüben.
Die Kindinger Ehaftordnung ist eine alte bäuerlich-gemeindliche Rechtspraxis. Sie beinhaltet fast ausschließlich bäuerliche Rechte, die das wirtschaftliche und soziale Leben und Teile der ländlichen Gemeindeverwaltung regeln sollen.
Das Kloster hat neben dem Vogt einen Kastner, einen Klosterschultheiß, einen Förster und einen Amtsknecht angestellt.
Die hohe Gerichtsbarkeit Affalterthals steht dem Hochstift Bamberg zu.
Das Wappen von Affalterthal wird folgendermaßen beschrieben: "Unter von Schwarz und Silber gespaltenem Schildhaupt, gespalten von Silber und Rot, belegt mit zwei Äpfeln an gekreuzten, beblätterten Stielen in verwechselten Farben." Die Farben im Schildhaupt sind dem Familienwappen der Egloffstein entnommen (Schwarz und Silber), die Farben Rot und Silber weisen auf das Hochstift Bamberg hin. Die beiden Äpfel sollen den Ortsnamen symbolisieren, der als "Tal, in dem es viele Apfelbäume gibt" gedeutet wird.
Von den adeligen Geschlechtern, die in Wachenroth leben oder das Dorf zu verteidigen haben, sind als erste die Wachenrod bekannt. Nach deren Aussterben übertragen die Bischöfe die Verteidigung und Verwaltung des Schlosses an die Vestenberger.
Zum Zentgericht Remlingen gehören die Orte Remlingen, Heidenfeld, Tiefental, Erlenbach, Billingshausen, Helmstadt, Üttingen, Oberaltertheim, Unteraltertheim, Holzkirchhausen, Bösenzell und Lengfurt (halb).
Zwei Drittel der Uehlfelder Anwesen gehören zum Schloss und ein Drittel zum Amt Dachsbach. Die Uehlfelder Untertanen wählen jährlich zwei Bürgermeister, die Dachsbacher Untertanen einen. Diese drei Bürgermeister müssen von ihren zuständigen Herren bestätigt werden und sind Befehlsempfänger dieser. Der Schlossvogt und der Schultheiß (Amt Dachsbach) sind die obersten Beamten im Dorf.
Die Struktur der dörflichen Verwaltung sieht folgendermaßen aus: An der Spitze steht der von der ganzen Gemeinde gewählte Dorf- oder Bürgermeister. Er beruft die Gemeindeversammlung ein und führt in ihr den Vorsitz, verwaltet das Vermögen der Gemeinde und legt der Gemeindeversammlung jährlich darüber Rechnung ab. Neben den Dorfmeister treten Vogt und Schultheiß als Vertreter der Obrigkeiten, wobei dem Vogt als Vertreter des Hochstifts das entschieden größere Gewicht zufällt. Nach der Erhebung Zapfendorfs zum Amt Ende des 15. Jahrhundert gewinnt er weiter an Einfluss und überragt schließlich sogar den Bürgermeister. Er wird wie der Bürgermeister von der Herrschaft gestellt und ist stets einer der größten Grundbesitzer. Viertelmeister oder Beiräte des Dorfmeisters lassen sich nicht nachweisen.
Zapfendorf eignet sich für die Einrichtung und Niederlassung von Behörden, was ein Indiz einer gewissen Zentralität ist. Der Ort ist Sitz eines Zentamtes, eines Vogteiamtes, eines Steueramtes, einer Zollstelle und zeitweise ist er zuständig für Forst- und Fischereiwesen. Besonders seit den 70er Jahren des 17. Jahrhunderts kann von einem Bedeutungsaufschwung Zapfendorfs gesprochen werden.