Das Dorfgericht in Gelchsheim besteht aus zwölf Schöffen.
Das Zentgericht in Seßlach ist für Gemünda zuständig.
Die zur Herrschaft Arnsberg gehörige Ehaftsordnung bleibt unauffindbar. Zur Herrschaft gehört auch eine gerichtliche Immunität.
Die hohe Gerichtsbarkeit Affalterthals steht dem Hochstift Bamberg zu.
Das Wappen von Affalterthal wird folgendermaßen beschrieben: "Unter von Schwarz und Silber gespaltenem Schildhaupt, gespalten von Silber und Rot, belegt mit zwei Äpfeln an gekreuzten, beblätterten Stielen in verwechselten Farben." Die Farben im Schildhaupt sind dem Familienwappen der Egloffstein entnommen (Schwarz und Silber), die Farben Rot und Silber weisen auf das Hochstift Bamberg hin. Die beiden Äpfel sollen den Ortsnamen symbolisieren, der als "Tal, in dem es viele Apfelbäume gibt" gedeutet wird.
Das Schicksal Pleinfelds ist über viele Jahrhunderte mit dem der Burg Sandsee untrennbar verbunden. Das Dorf und der spätere Markt werden durch die nur drei Kilometer entfernte Anlage im wahrsten Sinne des Wortes "von oben her" verwaltet.
Im Verbund der karolingisch-ottonischen Verwaltungsstruktur liegt Zapfendorf an der Grenze des Radenzgaues, dessen Verlauf durch den Main bestimmt ist.
Zwei Drittel der Uehlfelder Anwesen gehören zum Schloss und ein Drittel zum Amt Dachsbach. Die Uehlfelder Untertanen wählen jährlich zwei Bürgermeister, die Dachsbacher Untertanen einen. Diese drei Bürgermeister müssen von ihren zuständigen Herren bestätigt werden und sind Befehlsempfänger dieser. Der Schlossvogt und der Schultheiß (Amt Dachsbach) sind die obersten Beamten im Dorf.
Die Struktur der dörflichen Verwaltung sieht folgendermaßen aus: An der Spitze steht der von der ganzen Gemeinde gewählte Dorf- oder Bürgermeister. Er beruft die Gemeindeversammlung ein und führt in ihr den Vorsitz, verwaltet das Vermögen der Gemeinde und legt der Gemeindeversammlung jährlich darüber Rechnung ab. Neben den Dorfmeister treten Vogt und Schultheiß als Vertreter der Obrigkeiten, wobei dem Vogt als Vertreter des Hochstifts das entschieden größere Gewicht zufällt. Nach der Erhebung Zapfendorfs zum Amt Ende des 15. Jahrhundert gewinnt er weiter an Einfluss und überragt schließlich sogar den Bürgermeister. Er wird wie der Bürgermeister von der Herrschaft gestellt und ist stets einer der größten Grundbesitzer. Viertelmeister oder Beiräte des Dorfmeisters lassen sich nicht nachweisen.
Zapfendorf eignet sich für die Einrichtung und Niederlassung von Behörden, was ein Indiz einer gewissen Zentralität ist. Der Ort ist Sitz eines Zentamtes, eines Vogteiamtes, eines Steueramtes, einer Zollstelle und zeitweise ist er zuständig für Forst- und Fischereiwesen. Besonders seit den 70er Jahren des 17. Jahrhunderts kann von einem Bedeutungsaufschwung Zapfendorfs gesprochen werden.