Der Bürgerrat in Emskirchen besteht aus einem Ersten Bürgermeister, einem Zweiten Bürgermeister, dem Ratsschreiber sowie acht Ratsverwandten.
In Lichtenau müssen die Einwohner Wachdienste in der Burg bzw. später in der Festung leisten.
Bis zum Ende des Mittelalters ist das oberste Gemeindeorgan in Wendelstein die Versammlung der Gemein, die von den Bürgermeistern einberufen wird. 1529 wird von beiden Gerichtsherrschaften jede Versammlung der Gemein verboten.
Der Rat ist in Thierstein bezeugt. Der Rat setzt sich aus vier Bürgermeistern, acht Ratsherren und zwei gemeinen Vorstehern zusammen. Die Bürgermeister lösen sich quartalsweise ab. Der Landesherr veranlasst die Wahl und bestätigt die Gewählten.
Seit der Marktrechtsverleihung ist ein Rat in Treuchtlingen anzunehmen. Im Jahr 1439 wird ein Bürgermeister genannt.
Die Ausübung der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit liegt bei der Gemeinde Marktschorgast. Der bischöfliche Amtmann oder Vogt darf nur bei schwerwiegenden Verbrechen wie Diebstahl, Mord und Notzucht die Gerichtsbarkeit ausüben.
Der Markt Marktschorgast hat die Entscheidungshoheit über die Aufnahme von Bürgern und eine eigene politische Vertretung durch Bürgermeister und Schöffen.
Zwei Drittel der Uehlfelder Anwesen gehören zum Schloss und ein Drittel zum Amt Dachsbach. Die Uehlfelder Untertanen wählen jährlich zwei Bürgermeister, die Dachsbacher Untertanen einen. Diese drei Bürgermeister müssen von ihren zuständigen Herren bestätigt werden und sind Befehlsempfänger dieser. Der Schlossvogt und der Schultheiß (Amt Dachsbach) sind die obersten Beamten im Dorf.
In Heidenheim befindet sich ein Herrenhof, der südlich vom Areal der alten Römervilla am fließenden Wasser erbaut ist. Er wird von dem Germanen (Juthungenstamm) Heido aus dem freien Stand der Reiterkrieger bewirtschaftet. Aus solchen Reiterkriegern geht später der Landadel hervor. Mitglieder aus diesem Stand sind als Ortsadelige später auch in Heidenheim nachweisbar. Aus dem Personennamen Heido als Bestimmungswort und dem Grundwort -heim setzt sich der Ortsname zusammen (Erklärung: zum Heim eines Heido). Die mit Personennamen zusammengesetzten Ortsnamen zählen zu den ältesten deutschen Ortsnamen.
Der Markgraf Ekbert von Rothenburg hat hörige Leute zu Forchheim und Lonnerstadt. Er schenkt sie zur Zeit des Bischofs Adalbero dem Hochstift Würzburg mit der Bedingung, dass sie von jeder Bedrängung durch Vögte frei seien und überall sicher leben sollen.