In diesem Jahr ist der Weinbau in Kleinlangheim belegt.
Aus diesem Jahre stammt die älteste Nachricht für den Weidenberger Bergbau.
Gabriel I. Muffel und Hieronymus Haller geben der Gemeinde Eschenau eine Gemeindeordnung, die 1496 zu einer Marktgerichtsordnung umgestaltet wird.
Burgebrach erhält vom Bamberger Bischof Georg I. (von Schaumberg) Privileg über vier Jahrmärkte. Dieses wird 1499 bestätigt. Die Jahrmärkte werden jeweils von etwa 75 Verkäufern besucht – darunter Schuh-, Seil-, Töpfer-, Eisen- und Schnittwarenhändler.
Noch vor der Reformation schließen sich die Wendelsteiner Messerer in einer geistlichen Bruderschaft zusammen, die sich dadurch von anderen unterscheidet, dass außer den Meistern auch die Gesellen Aufnahme finden. Die Ausübung des Handwerks ist seit 1480 in der später mehrfach erneuerten Messererordnung geregelt.
Burgebrach erhält neben einer Marktverfassung auch einen Rat und einen Bürgermeister.
Das herrschaftliche Brauhaus in Lichtenau ist erstmals nachweisbar. Es wird vermutlich 1487 von der Burg in den Ort verlegt.
Die Handwerksordnung aus diesem Jahr nennt erstmals namentlich einen Schmied zu Heiligenstadt.
In der Kirchenrechnung dieses Jahres ist erstmals ein Webknecht der Leinenweber in Heiligenstadt genannt.
In Lichtenau ist erstmals ein Förster nachweisbar, der sich um den umliegenden Waldbestand kümmert.