Das Marktprivileg von Heiligenstadt wird von Kaiser Rudolf II. (HRR) erneuert, obwohl es seit langer Zeit nicht mehr ausgeübt wurde.
Wolf Christoph von Rotenhan errichtet eine Badstube mit zwei Kammern am Dorfsee in Rentweinsdorf.
Es gibt in Weilbach eine Mühle und diverse Weingärten, die vom Kloster Amorbach als Lehen vergeben werden.
Der Kurfürst von Mainz, Wolfgang von Dalberg, bestätigt und erweitert die Frammersbacher Fuhrmannsordnung. In dieser Ordnung wird die Anzahl der Pferde pro Fuhrmann auf höchstens zwölf beschränkt, um ein Verdrängen der kleineren Fuhrunternehmen durch die Wohlhabenden zu verhindern.
Spätestens in diesem Jahr verschwinden die drei Gaimersheimer Jahrmärkte und machen zwei landesherrlichen privilegierten Jahrmärkten Platz. Herzog Wilhelm V. verleiht dem Markt Gaimersheim in seinem letzten Regierungsjahr das Recht, zwei Jahrmärkte abzuhalten, und zwar am Sonntag Quasimodogeniti (Sonntag nach Ostern) und am Sonntag vor Martini (11. November).
Herzog Maximilian bestätigt das Marktprivileg für Gaimersheim.
Aus diesem Jahr stammt die älteste Zunftordnung der Wirsberger Leinen-, Zeuch- und Barchentweber.
Es wird von drei Märkten in Dietenhofen berichtet: Dem Frühjahrsmarkt am 17. März, dem Herbstmarkt am 9. September und dem Kirchweihmarkt am zweiten Montag nach Pfingsten.
Marktzeuln werden in den Jahren 1630 und 1682 jeweils zwei Jahrmärkte verliehen.
Es gibt erst fünf, dann sechs, schließlich sogar acht Märkte jährlich in Rattelsdorf: Krammarkt, Palmmarkt, Kleiner Umgangsmarkt, Kirchweihmarkt, Jakobimarkt, Bartholomäusmarkt, Michaelimarkt, Martinimarkt.