Die Papier- und Hammermühlen sind von großer Bedeutung in Wendelstein. Von der Papiermühle wird im Jahre 1595 erstmals berichtet.
Wolf Christoph von Rotenhan errichtet eine Badstube mit zwei Kammern am Dorfsee in Rentweinsdorf.
Es gibt in Weilbach eine Mühle und diverse Weingärten, die vom Kloster Amorbach als Lehen vergeben werden.
Der Kurfürst von Mainz, Wolfgang von Dalberg, bestätigt und erweitert die Frammersbacher Fuhrmannsordnung. In dieser Ordnung wird die Anzahl der Pferde pro Fuhrmann auf höchstens zwölf beschränkt, um ein Verdrängen der kleineren Fuhrunternehmen durch die Wohlhabenden zu verhindern.
Spätestens in diesem Jahr verschwinden die drei Gaimersheimer Jahrmärkte und machen zwei landesherrlichen privilegierten Jahrmärkten Platz. Herzog Wilhelm V. verleiht dem Markt Gaimersheim in seinem letzten Regierungsjahr das Recht, zwei Jahrmärkte abzuhalten, und zwar am Sonntag Quasimodogeniti (Sonntag nach Ostern) und am Sonntag vor Martini (11. November).
Herzog Maximilian bestätigt das Marktprivileg für Gaimersheim.
Aus diesem Jahr stammt die älteste Zunftordnung der Wirsberger Leinen-, Zeuch- und Barchentweber.
Während des Dreißigjährigen Krieges werden in Lichtenau zwei neue Jahrmärkte eingerichtet. Es ist ungewiss, ob sie die bisherigen drei ergänzen oder ersetzen. Nachdem der Krieg endet werden die Märkte auch stärker von Händlern jenseits der Region besucht.
Das Branntweinschankrecht ist in der Regel an den jeweiligen Dorfmüller verpachtet.
In Büchold befinden sich die Wohnungen der jüdischen Einwohner rund um den neuen Markt und am Ufer des Baches. Im Jahr 1687 leben zunächst zwei jüdische Familien im Ort, 1696 sind es zehn Familie und ab 1698 leben zwölf jüdische Familien in Büchold. Jede Familie muss jährlich sechs Gulden als Schutzgeld an den Ortsherrn entrichten. Ab 1702 steigt der Betrag auf zehn Gulden. Der 1699 erstmals nachweisbare Vorsänger ist von dieser Abgabe befreit. Im Jahr 1703 errichtet die jüdische Gemeinde ein eigenes Schulhaus, für das ebenfalls eine Abgabe zu leisten ist.