Die Bäcker, Glaser, Hafner, Leineweber, Schlosser, Schmiede, Schneider, Schreiner, Schuhmacher und Wagner in Eschenau erhalten eine Handwerkerordnung.
Schon vor dem Dreißigjährigen Krieg sind in Frammersbach drei Schleifmühlen zur Papierherstellung in Betrieb. Im Jahr 1654 sind sie urkundlich belegt, wobei zu diesem Zeitpunkt schon zwei eingegangen sind.
Frammersbach ("Flammersbach") wird in Merians Topographia Franconiae folgendermaßen beschrieben: "Ein grosses und weitläufftiges und den Häusern nach zerzetteltes Dorff im Spessert dessen Inwohner vor der Zeit meistentheils Fuhrleut waren und vielleicht auch noch."
Nordhalben ("Northalben", auch "Nortalben") gehört dem Hochstift Bamberg und wird als Markt bezeichnet. Es ist auch Sitz eines Amtes.
Der Markt Oberscheinfeld gehört dem Hochstift Bamberg und ist Sitz eines Amtes.
Im Jurisdiktionalbuch von 1668 wird der Kirchweihmarkt in Schneeberg erwähnt, während er im Juristiktionsbuch von 1656 noch nicht erwähnt wird. Der Markttag war an Mariae Opferung, also am gleichen Tag wie die Kirchweih.
Die Wirsberger Schneider erhalten eine neue Zunftordnung, da die alte bei einem Brand im Jahre 1633 zerstört wurde.
Der Eichstätter Bischof Marquard erlässt eine neue Handwerksordnung für das Schneider-Handwerk zu Dollnstein. Er verbessert damit die Ordnung aus dem Jahr 1605 unter Berücksichtigung der im Dreißigjährigen Krieg erlittenen Schäden.
In Heiligenstadt wird erstmals ein Büttner namentlich genannt.
Der Erzbischof von Mainz, Johann Philipp (von Schönborn), verleiht Bürgstadt das Privileg, einen Jahrmarkt abzuhalten. Dieser findet am Sonntag nach Martini statt.