Ipsheim erhält das Marktrecht. Wie die anderen Märkte im modernen Landkreis Neustadt-Windsheim hat er nur regionale Bedeutung.
Für Heiligenstadt ist eine Handwerksordnung der Leinenweber nachweisbar.
In Titting steht ein Brauhaus des Hochstifts Eichstätt, das wie die anderen fünf herrschaftlichen Brauhäuser (in Buxheim, Herrieden, Hirschberg, Hofmühle und Wellheim) wirtschaftlich von großer Bedeutung ist.
Die gewerblichen Tätigkeiten in Großlangheim erleben einen Aufschwung. Es gibt Büttner, Bierbrauer, Müller, Bäcker, Metzger, Wagner, Pflasterer, Dachdecker, Zimmerleute, Schreiner, Schlosser, Glaser und Ziegler.
Durch einen Concessionsbrief des Bamberger Fürstbischofs Adam Friedrich (von Seinsheim) wird Gößweinstein das Recht verliehen, jährlich 26 Viehmärkte abzuhalten.
Ende des 18. Jahrhundert wird in der Nähe von Arnsberg ein Silberbergwerk betrieben.
In Wilhermsdorf entsteht eine Seiden- und Florbandmanufaktur.
Im Jahr 1759 beantragen die Schnaittacher erneut einen Wochenmarkt. Das Anliegen wird aber nur schleppend behandelt und erst 1783 von Kurfürst Karl Theodor genehmigt.
Im Raum Königshofen werden mindestens neun Bildstöcke von Jakob Bindrim geschaffen - er stammt aus einer Familie, die schon lange in Saal ansässig ist und als Schneider, Bauer und Baser wirkt.
Ein altes Zunftbuch der Müller aus dem Bereich um Heidenheim enthält Aufzeichnungen von dem Tag, an dem sich die Müller vermutlich eine Zunftordnung gegeben haben. Die Zunft schließt nicht nur den Ort Heidenheim selbst ein, sondern auch die Nachbardörfer.