Nach dem Tod Gottfried Heinrichs (1632) geht die Herrschaft an den 14-jährigen Sohn Wolfgang Adam über. Dieser stirbt 1647. Damit ist die 200-jährige Herrschaft der Pappenheim-Treuchtlinger Linie zu Ende. Die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach ziehen daraufhin die Burg mit dem halben Markt als Lehen ein. Besitzrechte auf das Schloss mit der zweiten Hälfte des Marktes gründen sie auf die Verpfändung durch Gottfried Heinrich.
Im Frieden von Münster und Osnabrück wird Aufkirchen samt den übrigen Reichspfandschaften dem Grafen von Öttingen zugesprochen.
Das Untere Schloss wird an die Untertanen verkauft und die Obere Burg wird wieder Sitz der bischöflich-bambergischen Verwaltung.
Die Grafen von Hoheneck haben Mönchberg als Pfandnehmer inne.
Die verarmte Gemeinde Retzbach leidet sehr unter dem "Holländischen Krieg". Die Gemeinde muss zahlreiche Kredite aufnehmen.
Der Zehnt des Marktfleckens Gelchsheim an den Deutschen Orden beträgt über 1000 Gulden und ca. 326 Malter Korn, 70 Malter Weizen und 150 Malter Haber. Dies stellt eine relativ große Belastung für die Bauern durch den Deutschen Orden dar.
Das Hochstift Bamberg erwirbt die Herrschaft Rothenkirchen von den von Würtzburgs, welche in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren.
Die Wildensteiner Reichsritter können ihren stark verschuldeten Besitz, darunter Presseck, nicht mehr halten. Das Hochstift Bamberg erwirbt die sogenannte "wildensteinische Herrschaft" mit sämtlichen Besitzungen und Rechten.
Markgraf Ernst von Brandenburg-Bayreuth verpfändet Oberkotzau an seinen Vetter Georg Albrecht von Brandenburg-Kulmbach. Im Jahr 1701 erwirbt der Vetter den Ort mit seinen Zugehörungen um 54000 Gulden.
Johann Christoph Muffel stirbt kinderlos. Er wird im Katharinenkloster in Nürnberg begraben, welchem er auch sein Viertel an Eschenau im Schätzwert von 10000 Gulden testamentarisch überlässt. Nürnberg lässt nach seinem Tod eine Hypothek in Höhe der 10000 Gulden auf den zweiten Halbteil an Eschenau errichten, die von allen folgenden Besitzern dieses Halbteils mit übernommen werden muss.