Die Herrschaft verleiht den Kleinzehnt, während Halsgericht, Großzehnt und Wildbann Lehen des Bischofs von Eichstätt sind. Sitz, Dorf und Wald sind freies Eigentum.
Johann von Schwarzenberg erlässt dem Marktflecken auf ewige Zeiten das Umgeld (Verbrauchssteuer) mit der Auflage, damit die Tore, Gräben und Mauern zu erhalten.
Im Urbar der Halsgerichte steht, dass sowohl Schloss als auch Markt Ludwigschorgast zum Stift Bamberg und dem dortigen Halsgericht gehören. Auch Steuern und Abgaben werden an den Bamberger Bischof gezahlt.
Die Hälfte von Büchold, die zuvor an Konrad von Hutten verpfändet worden war, wird von Siegmund III. von Thüngen ausgelöst. Die von den Thüngen in Büchold erzielten Einkünfte werden in einer Urkunde vom 21. Dezember 1509 festgehalten.
Claus Muffel verbietet seinen Untertanen weiterhin, Steuern an Nürnberg zu entrichten, da er, wie alle Muffel v. Ermreuth, das Nürnberger Bürgerrecht aufgegeben hatte. (Die Stadt darf nur Steuern von den Untertanen ihrer Bürger erheben.)
Die unter der römhildischen Gerichtsbarkeit stehenden Häuser und Güter sind der Herrschaft nicht nur lehn- und zinsbar, sondern entrichten außerdem 15 Gulden zehn Groschen Steuer jährlich an zwei Fristen.
Zur Entschädigung des Würzburger Bischofs Konrad II. (von Thüngen) und des landständischen Adels wird ein Vertrag geschlossen. Als Konsequenz zieht Adam II. von Thüngen die Bücholder zu der darin festgeschriebenen Kopfsteuer heran. Von 1525 bis 1527 nimmt er damit 297 Gulden zwei Schilling ein Heller in Naturalien ein.
Nach der Niederschlagung des Bauernaufstandes müssen die Einwohner von Ludwigschorgast und anderen Orten dem Bamberger Bischof und Domkapitel huldigen. Die Bedingungen lauten dabei folgendermaßen: Selbstanzeige der Anführer, Abgabe aller Waffen und Harnische, Zustimmung zu allen Abgabeleistungen, hohe Extrasteuern von jedem Haushalt in den nächsten drei Jahren.
Nach der Niederschlagung des Bauernkrieges müssen die Einwohner Marktschorgasts alle Waffen und Harnische abgeben. Außerdem müssen sie Abgabeleistungen und hohen Extrasteuern von jedem Haushalt in den darauffolgenden drei Jahren zustimmen. Das Amt Marktschorgast muss 228 Gulden aufbringen.
Frammersbach muss 200 Gulden zahlen - dies ergibt eine Gewaltberechnung der Grafschaft Rieneck aus dem Jahr 1532 .