Das Marktrecht stammt aus dem Jahr 1738. Die Wochenmärkte werden montags gehalten. Es gibt jährlich drei Jahrmärkte: Am dritten Pfingsttag, an Bartholomäi und am Sonntag nach Martini.
Nordhalben werden drei weitere Jahrmärkte verliehen, so dass der Ort nun insgesamt jährlich acht "Kram- und Viehmärkte" ausrichten kann. Die Jahrmärkte finden sonntags statt, die Viehmärkte am darauffolgenden Montag.
Der Bamberger und Würzburger Bischof Friederich Carl (von Schönborn-Buchheim), verleiht Markt Graitz zusätzlich zu den bereits bewilligten vier Jahrmärkten zwei weitere.
In einem "aktenmäßigen Bericht" wird darauf verwiesen, dass Ammerndorf seine Marktgerechtigkeit seit den "ältesten Zeiten" dokumentieren könne. Seit wann genau, lässt sich nicht klären.
Baudenbach wird durch den Markgrafen Friedrich von Brandenburg-Bayreuth für 50 Gulden das Marktrecht verliehen. Bereits zuvor war das Dorf mit Graben, Wall, Palisadenzaun, Dornenhecke und Toren befestigt, was die Vermutung nahelegt, Baudenbach könnte bereits vor 1747 schon einmal das Marktrecht besessen haben. Diese Vermutung kann jedoch nicht eindeutig belegt werden. Ab 1747 findet der Markt am 2. und 3. Ostertag, am Tag Petri-Pauli (29.6.) und am Tag Matthäi (21.9.) statt.
Wirsberg erhält den Viehmarkt wiedergenehmigt.
Der Gemeinde Retzbach werden laut einer Urkunde von Würzburg zwei weitere Markttage gestattet: Pfingstdienstag und Maria Opferung am 21.11.
Der Bamberger Bischof Adam Friedrich (von Seinsheim) verleiht Gößweinstein Schweinemärkte, die gleichzeitig mit den Jahrmärkten abgehalten werden sollen.
Lonnerstadt erhält vom Bamberger Fürstbischof Adam Friedrich von Seinsheim neben dem Kirchweihmarkt vier weitere Märkte zugesprochen: Am Fastnachtssonntag, am vierten Sonntag im April, am Sonntag vor Peter und Paul sowie am Totensonntag im November.
Helmstadt erhält das Marktrecht. Die drei Markttage finden am Faschingsmontag, Pfingstmontag und am St. Bartholomäustag statt.