Weiltingen erhält sein Marktrecht durch Kaiser Karl V. (HRR). Es werden vier Jahrmärkte abgehalten (am Sonntag Invokavit, am Himmelfahrtstag, am Sonntag nach Laurenzi (10. August) und am Sonntag vor Martini).
Wann Zell das Marktrecht erhält ist nicht gesichert. Bei der Erwerbung durch die Hohenzollern 1563 scheint der Ort das Marktrecht noch nicht besessen zu haben.
Wolfgang Ulrich von Knöringen bekommt von Kaiser Maximilian II. (HRR) sein Blutbannlehen und seine vier Jahrmärkte in Weiltingen bestätigt.
In einer Bestätigung der Marktrechte Marktschorgasts durch den Bamberger Bischof Martin (von Eyb) werden die Marktrechte genau aufgelistet. Demnach besitzt Marktschorgast das Recht eines "ewigen Wochenmarktes", der jeden Dienstag abgehalten werden darf. Außerdem bekommt die Gemeinde die vollständige Selbstverwaltung zugesprochen, solange keine landesherrlichen Belange berührt werden.
Graf Johann der Jüngere von Schwarzenberg verleiht Herrnsheim das Marktrecht. Der Markt wird seither am Sonntag vor Jakobi gefeiert. Das ebenfalls verliehene Wappensiegel zeigt einen Zinnenturm und eine Figur, die teilweise als "Herr" und teilweise als Johannes der Täufer interpretiert wird. Die Umschrift auf dem Siegel lautet: S. DER ZWOELF ZU MARKHERNSTHEIM 1583.
Aus einem Schreiben von Veit von Stein an den Würzburger Fürstbischof geht hervor, dass schon um jene Zeit die Durchführung eines Marktes in Pfarrweisach eine alte, gewohnte Einrichtung ist. Einen Nachweis für eine Marktrechtsverleihung gibt es jedoch nicht.
Auf wiederholte Bitten des Bürgerrates erneuert der Bamberger Bischof Ernst (von Mengersdorf) die alten Rechte und verleiht das Halsgericht und das Stadtrecht. Wallenfels kann nun jede Woche Markt halten und hat bis auf den Salzverkauf die gleichen Freiheiten wie Kronach.
Als Verwaltungsmittelpunkt für die umliegenden Orte steigt Titting zum Markt auf. Eine Urkunde der Marktrechtsverleihung ist nicht überliefert, jedoch wird Titting im Visitationsprotokoll von 1601 als "oppidum" bezeichnet. Diese Bezeichnung wird für alle eichstättischen Märkte verwendet. Vor 1600 ist stets vom Dorf Titting die Rede.
Schnaittach muss jahrzehntelang um die Genehmigung von Jahrmärkten kämpfen. Vier Jahrmärkte, die der Bürgermeister bereits 1688 einfordert, werden erst 1701 von der Regierung genehmigt. Im Jahr 1716 wird ein weiterer Wochenmarkt genehmigt, der jedoch infolge von Krieg schnell wieder eingestellt wird.
Der Markt Aschbach führt ein Wappen. Die Wappenbeschreibung lautet: "Geteilt von Silber und Blau; oben vorne ein eingeschweifter blauer Sparren, hinten ein grüner Bauernhut; unten hinter einem silbernen Gatterzaun aufwachsend nebeneinander drei silberne Eschen." Der darin verwendete Sparren ist der heraldische Sparren der Freiherren von Pölnitz. Es lässt sich jedoch nicht zweifelsfrei klären, wann Aschbach das Marktrecht verliehen wurde. Wahrscheinlich ist eine Verleihung Ende des 16., Anfang des 17. Jahrhunderts.