Die Grafen von Wertheim verfügen über die Dorfherrschaft, die Vogtei und die Hochgerichtsbarkeit in Helmstadt. Während die Vogtei vermutlich als Lehen aus dem Kloster Fulda hervorging, war das Hochgericht ursprünglich ein Lehen des Hochstifts Würzburg.
Nach langer Verpfändung zwischen 1308 und 1327 kommt Gößweinstein wieder in bambergischen Besitz und es entwickelt sich daraus das Amt Gößweinstein. Dieses besteht bis 1803.
Schwand hat zunächst ein Richteramt, ein eigenes Halsgericht und einen Fraischbezirk. Bereits 1375 taucht urkundlich ein Richter von Schwand auf.
Bischof Wulvig überträgt Nikolaus von der Grün (de Grune) unter anderem Braunersreuth, das außerhalb des späteren Gerichts Presseck liegt, als Burghutlehen mit der üblichen Dienstverpflichtung in Landesnöten.
Die Orts- und Gemeindeherrschaft von Buttenheim geht mit dem Pranger und dem Blutgericht von den Schlüsselbergern auf die Stiebar über. Das Halsgericht besteht aus dem Richter, dem Gerichtsschreiber und aus den neun Schöffen, welche aus den stiebarschen Untertanen gewählt werden.
Dem kaiserlichen Landvogt Heinrich von Dürrwangen wird die peinliche Gerichtsbarkeit verliehen.
Graf Friedrich von Castell erhält Vogtei und Zehnt des Dorfes als Lehen, die vorher dem Hochstift Würzburg zustanden. Die Grafen von Castell übernehmen damit die Schutzherrschaft und die Gerichtsbarkeit.
Die Grafen von Castell übertragen ihren Ort Großlangheim dem Zentgericht von Stadtschwarzach als Lehen.
Für Auerbach wird erstmals ein Richter urkundlich genannt, wenn auch nicht namentlich. Der Richter wird, ebenso wie der Pfleger oder Amtmann, vom Landesherrn bestellt. In den folgenden Jahrhunderten wird der Richter teils aus dem niederen Adel des Fürstentums, teils aus dem gehobenen Bürgertum der Stadt genommen. Der Richter hat den Vorsitz im Stadtgericht (Niedergericht, das zuständig für kleinere Vergehen ist).
Graf Ludwig der Jüngere von Rieneck erhält die Zent Retzbach vom Würzburger Bischof Gottfried III. (von Hohenlohe) als Lehen.