Bischof Lamprecht (von Brunn) verlegt nach der Einrichtung des Oberamtes das Zentgericht (Halsgericht) nach Burgebrach.
Die Grafen von Wertheim verfügen über die Dorfherrschaft, die Vogtei und die Hochgerichtsbarkeit in Helmstadt. Während die Vogtei vermutlich als Lehen aus dem Kloster Fulda hervorging, war das Hochgericht ursprünglich ein Lehen des Hochstifts Würzburg.
Schwand hat zunächst ein Richteramt, ein eigenes Halsgericht und einen Fraischbezirk. Bereits 1375 taucht urkundlich ein Richter von Schwand auf.
Bischof Wulvig überträgt Nikolaus von der Grün (de Grune) unter anderem Braunersreuth, das außerhalb des späteren Gerichts Presseck liegt, als Burghutlehen mit der üblichen Dienstverpflichtung in Landesnöten.
Die Orts- und Gemeindeherrschaft von Buttenheim geht mit dem Pranger und dem Blutgericht von den Schlüsselbergern auf die Stiebar über. Das Halsgericht besteht aus dem Richter, dem Gerichtsschreiber und aus den neun Schöffen, welche aus den stiebarschen Untertanen gewählt werden.
Dem kaiserlichen Landvogt Heinrich von Dürrwangen wird die peinliche Gerichtsbarkeit verliehen.
Graf Friedrich von Castell erhält Vogtei und Zehnt des Dorfes als Lehen, die vorher dem Hochstift Würzburg zustanden. Die Grafen von Castell übernehmen damit die Schutzherrschaft und die Gerichtsbarkeit.
Die Grafen von Castell übertragen ihren Ort Großlangheim dem Zentgericht von Stadtschwarzach als Lehen.
Der Truhendinger Graf Friedrich und seine Frau Agnes verkaufen ihre Güter zu Marktbergel samt Gericht und Zoll an Konrad Esel von Illesheim und dessen Brüder Friedrich und Heinrich.
Die Zent Burghaslach wird im Lehenbuch des Würzburger Bischofs Gottfried III. (von Hohenlohe) das erste Mal urkundlich erwähnt. Laut dieser Urkunde befindet sich Burghaslach im direkten Besitz der von Vestenberg.