Nach langer Verpfändung zwischen 1308 und 1327 kommt Gößweinstein wieder in bambergischen Besitz und es entwickelt sich daraus das Amt Gößweinstein. Dieses besteht bis 1803.
Erst mit dem Kauf der lidwachischen Güter zu Pleinfeld, Mischelbach, Kemnathen und Kleinweingarten und nach der Übernahme des schechsischen Eigentums sieht sich Eichstätt im vollen Besitz der Hochgerichtsbarkeit über eine zusammenhängende Landfläche.
Das Bistum Würzburg verpfändet mehrmals Markt und Amt Bibart. Letzteres war als Halsgerichtsbezirk Nachfolger der abgetrennten Zent Schopfenlohe. Im Jahr 1334 wird Bibart erstmals als Markt erwähnt.
Bischof Wulvig überträgt Nikolaus von der Grün (de Grune) unter anderem Braunersreuth, das außerhalb des späteren Gerichts Presseck liegt, als Burghutlehen mit der üblichen Dienstverpflichtung in Landesnöten.
Die Orts- und Gemeindeherrschaft von Buttenheim geht mit dem Pranger und dem Blutgericht von den Schlüsselbergern auf die Stiebar über. Das Halsgericht besteht aus dem Richter, dem Gerichtsschreiber und aus den neun Schöffen, welche aus den stiebarschen Untertanen gewählt werden.
Dem kaiserlichen Landvogt Heinrich von Dürrwangen wird die peinliche Gerichtsbarkeit verliehen.
Graf Friedrich von Castell erhält Vogtei und Zehnt des Dorfes als Lehen, die vorher dem Hochstift Würzburg zustanden. Die Grafen von Castell übernehmen damit die Schutzherrschaft und die Gerichtsbarkeit.
Die Grafen von Castell übertragen ihren Ort Großlangheim dem Zentgericht von Stadtschwarzach als Lehen.
Der Truhendinger Graf Friedrich und seine Frau Agnes verkaufen ihre Güter zu Marktbergel samt Gericht und Zoll an Konrad Esel von Illesheim und dessen Brüder Friedrich und Heinrich.
Die Zent Burghaslach wird im Lehenbuch des Würzburger Bischofs Gottfried III. (von Hohenlohe) das erste Mal urkundlich erwähnt. Laut dieser Urkunde befindet sich Burghaslach im direkten Besitz der von Vestenberg.