Graf Schwarzenberg erwirbt den Großteil der Lehen und Rechte in Geiselwind, die er damals aus dem Erwerb von 1429 nur zum Teil hatte. Annett Haberlah-Pohl nennt in ihrem Beitrag zu Geiselwind das Jahr 1426, in dem das Dorf in den Besitz der Herren zu Schwarzenberg übergeht. Geiselwind ist Sitz eines schwarzenbergischen Amtes.
Als Mutterpfarrei ist Bürgstadt auch Sitz des Sendgerichts des Mainzer Erzbischofs, Bürgstadt stellt dabei 35 Sendschöffen. Im Jahr 1483 müssen folgende Orte das Sendgericht in Bürgstadt besuchen: Reuenthal, Fechenbach, Mondfeld, Breitenbrunn, Faulbach (aber nur rechts des Baches), Eichenbühl, Wenschdorf, Heppdiel, Freudenberg, Windischbuchen, Schippach, Umpfenbach, Pfohlbach, Monbrunn, Kirschfurt, Reistenhausen, Laukenhof.
Die neue Dorfordnung des Würzburger Bischofs Rudolf II. (von Scherenberg) nennt drei Gerichte für Randersacker: Ein Hubgericht (für Pacht- und Lehensfragen), ein Kammergericht (für Lehensfragen der Grundherren, verhandelt durch fürstbischöfliche Beamte), und ein Schöffengericht. Mit der neuen Dorfordnung werden die drei Gerichte abgeschafft und dafür ein allgemeines Dorfgericht angeordnet.
Randersacker gehört als Kammerdorf zum Brücken- und Stadtgericht des Zentgerichtsbezirkes Würzburg. Richter dieses Brückengerichts war ursprünglich der Zentgraf. Am 13.10.1030 übernahm der burggräfliche Hochvogt (in der Regel ist dies ein Graf von Henneberg) das Amt, bevor es später an den bischöflichen Schultheiß ging.
Das Halsgericht Wildenstein wird nach Presseck benannt.
Dem Dorfgericht steht der Kastner, der gleichzeitig auch Vogt ist, vor. Der Kastner ist mit der Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit betraut und erhält in Pleinfeld ein entsprechendes Amtsgebäude.
Das Dorfgericht in Maßbach steht unter der Leitung der Herren von Maßbach als Lehensleute der Grafen von Henneberg und setzt sich aus den beiden Dorfschultheißen und zwölf Schöffen zusammen.
Die Lidwach zu Titting erstreiten sich durch schiedsrichterliches Urteil die Kompetenzen der niederen Gerichtsbarkeit.
Der Mainzer Erzbischof Berthold (von Henneberg) stiftet einen Vertrag zwischen dem Stift Würzburg und dem Grafen Otto von Henneberg wegen der Dorf- und Zentgerichte zu Euerdorf und Aura.
In Küps ist der Anspruch der Familie von Redwitz auf ein Hochgericht belegt.