Das königlich-preußische Kammeramt Neuhof wird gebildet.
Das Richteramt in Roßtal wird aufgelöst und eine neue Behördenorganisation tritt in Kraft. Roßtal gehört nun zum Kreis Schwabach.
Das Kastenamt Eschenau wird aufgehoben und der Markt dem Kreisdirektorium Erlangen bzw. dem Kameralamt Erlangen mit Sitz in Frauenaurach unterstellt.
Das Kammeramt Ipsheim wird errichtet, welches im Großen und Ganzen aus dem alten Oberamt Hoheneck besteht. Das Verwaltungspersonal setzt sich aus dem Kammeramtmann, dem Zweiten Kammeramtmann, zwei Kopisten, zwei Amtsdienern und dem Zollbereiter zusammen. Die Gerichtsbarkeit liegt beim Justizamt Kühlsheim.
Das Wöhrder Gericht wird durch die preußischen Regierungsstellen aufgehoben.
Der letzte Burghaslacher Zentgraf wird pensioniert und seine Aufgaben werden vom castellschen Justizamt übernommen.
Das geographische statistisch-topographische Lexikon von Franken aus dem Jahr 1800 nennt für das würzburgische Dorf Hohenroth, das zum Amt Neustadt an der Saale gehört, 80 Häuser. Die Kirche ist eine Filialkirche von Neustadt.
Bei der Säkularisation wird die Gerichtsbarkeit des Klosters Geisenfeld in Gaimersheim wieder aufgehoben.
Dollnstein ist Sitz eines Hochgerichts des Hochstifts Eichstätt und einer katholischen Pfarrei (Dekanat Ingolstadt). Es gibt eine Kirche, ein Schloss, eine Schule, ein Forsthaus und über 100 Anwesen.
Bis zur Säkularisation besteht das eichstättische Pflegeamt Arberg aus einem Pfleger, einem Kastner, einem Gericht und drei Amtsknechten. Die Namen der Pfleger belegen, dass es sich bei dem Pflegeamt Arberg um einen vornehmen Amtssitz handelt. Sie stammen allesamt aus den vornehmsten Familien des fränkischen Adels.