Markt Erlbach kommt zum neu gegründeten königlich-preußischen Kammeramt Neuhof. Es gibt einen Bürgerrat, der aus einem Ersten Bürgermeister, einem Zweiten Bürgermeister und Ratsschreiber sowie acht Ratsverwandten besteht.
Das preußische Justizamt wird von Meinbernheim nach Marktsteft verlegt.
Am 26.5.1797 wird die preußische Verwaltungsform durch eine Verordnung eingeführt. Dadurch wird das Oberschultheißenamt in Marktsteft abgeschafft und sein Amtsbezirk dem Kammerrat Mainbernheim einverleibt. Marktsteft wird allerdings Amtssitz des Justizamts Mainbernheim.
Das Justizamt Külsheim wird aus den bisherigen Jurisdiktionsämtern Altheim, Bergel, Burgbernheim, Külsheim und Lenkersheim gebildet.
Der letzte Burghaslacher Zentgraf wird pensioniert und seine Aufgaben werden vom castellschen Justizamt übernommen.
Das Wöhrder Gericht wird durch die preußischen Regierungsstellen aufgehoben.
Das geographische statistisch-topographische Lexikon von Franken aus dem Jahr 1800 nennt für das würzburgische Dorf Hohenroth, das zum Amt Neustadt an der Saale gehört, 80 Häuser. Die Kirche ist eine Filialkirche von Neustadt.
Bei der Säkularisation wird die Gerichtsbarkeit des Klosters Geisenfeld in Gaimersheim wieder aufgehoben.
Dollnstein ist Sitz eines Hochgerichts des Hochstifts Eichstätt und einer katholischen Pfarrei (Dekanat Ingolstadt). Es gibt eine Kirche, ein Schloss, eine Schule, ein Forsthaus und über 100 Anwesen.
Bis zur Säkularisation besteht das eichstättische Pflegeamt Arberg aus einem Pfleger, einem Kastner, einem Gericht und drei Amtsknechten. Die Namen der Pfleger belegen, dass es sich bei dem Pflegeamt Arberg um einen vornehmen Amtssitz handelt. Sie stammen allesamt aus den vornehmsten Familien des fränkischen Adels.