Die Grafen von Sulzbach besitzen als Inhaber des bambergischen Truchsessenamtes das Vogtrecht über die bambergischen Besitzungen im Raum von Auerbach.
Mit dem Aussterben der Grafen von Sulzbach gelangt das Vogtrecht über die bambergischen Besitzungen im Raum von Auerbach an die Hohenstaufen.
Nach dem Tod Konradins gelangt das Vogtrecht über die bambergischen Besitzungen im Raum von Auerbach als staufisches Familiengut an die bayerischen Herzöge. Sie werden schließlich die alleinigen Besitzer der "advocatia" Auerbach, da der Bischof im Lauf des Mittelalters kontinuierlich die Kontrolle über die Bamberger Grundherrschaft verliert.
Das Salbuch Ludwigs des Strengen enthält Angaben über den Abbau der Auerbacher Eisenerze und deren Verarbeitung in Auerbach. Die Erzgewinnung und -verarbeitung wird zu einem bedeutenden Wirtschaftszweig Auerbachs.
Die älteste ausführliche Nachricht über Auerbach im bayerischen Salbuch spricht von "Awerbach forum". Der Ort ist zu dieser Zeit also noch Markt.
Aus diesem Jahr stammt die erste Nachricht über einen Zoll in Auerbach.
In einer Urkunde erkennt der Auerbacher Pfarrer Hermann von Hertenstein dem Kloster Michelfeld gegenüber an, dass nach seinem Tod seine Kirche keinen Anspruch mehr auf die Pfarrrechte und Zehnten im Ort Reichenbach und in den Mühlen und Hämmern am Speckbach hat.
Im Urbar des Fürstbistums Bamberg, welches ungefähr im Jahr 1320 verfasst wird, wird Auerbach als Stadt beglaubigt ("Awerbach Opidum proprietas est Episcopi Theolonium judicium": Die Stadt Auerbach ist Eigentum des Bischofs, eine Zoll- und Gerichtsstätte). Wann genau das Stadtrecht verliehen wird, kann nicht zweifelsfrei geklärt werden. Es wird aber vermutet, dass dies bereits in den ersten Jahren der Regierung König Ludwigs IV. des Bayern (ab 1328 Kaiser HRR) geschieht (1314/15).
Auerbach kann bereits als eine Stadt im wirtschaftlichen Sinne bezeichnet werden, in deren Bereich vorwiegend Handel und Gewerbe betrieben wird. Für die kaufmännische und handwerkliche Betätigung der Einwohnerschaft sind zahlreiche urkundliche Beweise vorhanden.
Auerbach erhält dank des Marktrechts auch eigene Maße (z.B. Auerbacher Getreidemaße). Durch die Verbreitung der Maße lassen sich Rückschlüsse auf die überregionale Bedeutung des Marktes ziehen.