Es entwickelt sich eine blutige Fehde zwischen dem Grafen des Grabfeldes Gozwin und dem Grafen Hermann von Habsberg um den gößweinsteiner Besitz.
Gößweinstein wird erstmals urkundlich erwähnt.
In der Chronik des Lambert von Hersfeld wird die Burg "Goswinesteyn" erstmals genannt. Der Name der Burg weist auf ihren Erbauer hin: ein Mann namens Goswin.
Der Bamberger Bischof erwirbt die Burg in Gößweinstein. Edelfreie aus dem Geschlecht von Schönfeld verwalten sie.
Kaiser Friedrich I. Barbarossa (HRR) schließt auf Bitten des Bamberger Bischofs Eberhard II. (von Otelingen) alle bischöflichen Burgen vom Lehensrecht aus. Zu diesen bambergischen Burgen gehört auch Gößweinstein. Dieses kaiserliche Edikt wird 25 Jahre später von Papst Lucius III. bestätigt.
Die Amtsburg Gößweinstein ist militärischer Stützpunkt und Verwaltungsmittelpunkt.
Nach langer Verpfändung zwischen 1308 und 1327 kommt Gößweinstein wieder in bambergischen Besitz und es entwickelt sich daraus das Amt Gößweinstein. Dieses besteht bis 1803.
Die Kirche in Gößweinstein wird erstmals urkundlich erwähnt.
Gößweinstein ist wieder fürstbischöflich-bambergisch.
Die Burg Gößweinstein ist Sitz eines bambergischen Amtes.