Der Nürnberger Ratsherr Ulman Stromer baut die alte Gleißmühle in Wöhrd zur ersten Papiermühle Deutschlands um.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg und seine Söhne Johann und Friedrich, Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach, sichern Wöhrd urkundlich ein Gotteshaus zu, um Wöhrd allmählich auch kirchlich von Nürnberg unabhängig zu machen. Sie stiften in Wöhrd eine Kapelle und eine Kaplanswohnung. Der Pfarrer von St. Sebald sowie der Bischof von Bamberg stellen sich zuerst dagegen, erreichen jedoch nicht den Abbruch des Neubaus.
Der Burggraf von Nürnberg gestattet dem Wöhrder Ausschuss, von allen Getränken eine Abgabe, das so genannte Umgeld, zu erheben, "zum Bau und zur Notdurft des Dorfes und der Kapelle".
Die vier Zeichenmeister der Färber und die beiden Mühlmeister (die Vorstände der beiden Walkmühlen des Tuchermacherhandwerks) sitzen kraft ihrer Ämter im Rat von Wöhrd. Sieben der zwölf Ratsherren sind zugleich Besitzer des Wöhrder Gerichts.
Wöhrd erhält immer mehr das Gepräge einer Stadt. Die Verfassung hat die Nürnberger zum Vorbild. Neben den beiden Gemeinmeistern gibt es noch zwei Bürgermeister.
Nach einem 1425 angelegten Urbar gibt es in Wöhrd etwa 42 Hofreiten und Hofstätten (große Anwesen an der Wöhrder Hauptstraße) sowie 57 Häuser ohne Nebengebäude. Zusammen mit den Hofreiten und einigen weiteren im Salbuch von 1427/28 erwähnten Häusern beträgt die Zahl der Anwesen über 100. Hinzu kommen 55 kleinere Anwesen, sodass sich in der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts bereits 160 Anwesen in Wöhrd ermitteln lassen. Da in manchen Anwesen mehr als eine Familie wohnt, überschreitet die gesamte Einwohnerschaft danach die Zahl 1000 wohl nicht unbeträchtlich.
Wöhrd erscheint in einer burggräflichen Urkunde als Markt.
Friedrich VI. gestattet den Bürgern von Wöhrd, was sie "an Gräben, an Schranken, an Zäunen, an Planken und anderen Befestigungen" bis auf diesen Tag gemacht haben, zu belassen. Wöhrd ist damit eigentlich Markt, denn nur Märkte haben im Mittelalter das Recht, sich durch eine behelfsmäßige Befestigung zu schützen.
Neben weiteren Besitzungen des Burggrafen von Nürnberg werden Wöhrd, die Rechte an der neuen Kirche sowie die Mühlen zu Wöhrd an die Reichsstadt Nürnberg verkauft. Die neuen Besitzungen werden gesondert unter dem Namen "Amt der Veste" durch einen Amtmann verwaltet, der den Titel "Richter zu Wird" oder auch Amtmann auf der Stadt Burgfrieden führt.
Obwohl Wöhrd bereits urkundlich im Jahr 1414 als Markt erscheint, wird der Ort in der Verkaufsurkunde vom Jahr 1427 und deren kaiserlichen Bestätigung wieder Dorf genannt. Auch 1440 bezeichnet der Nürnberger Rat Wöhrd als "unser Dorf", und selbst in einer Urkunde König Friedrichs III. (ab 1452 Kaiser HRR) vom 23.8.1444 erscheint Wöhrd noch als Dorf. Nach dieser Zeit kommt die Bezeichnung Wöhrds als Dorf allerdings nicht mehr vor. Da der Nürnberger Rat kein Interesse daran hat, dass vor den Toren der Stadt ein blühender Markt als wirtschaftliche Zentrale entsteht, wird anstatt "Markt" bald die Bezeichnung "Vorstadt" verwendet, wodurch vor allem die enge Bindung Wöhrds an Nürnberg zum Ausdruck gebracht werden soll.