Adam II. von Thüngen vertreibt den alten Bücholder Pfarrer und setzt an dessen Stelle einen protestantischen Geistlichen aus Billingshausen ein.
Dietz III. von Thüngen erwirbt von den Johannitern Besitz in Büchold. Darunter fällt auch das dortige Haus (im Sinne einer Burg) in der Höhe von 10.650 Pfund Heller. Dieser Besitz wird thüngensches Eigengut.
Büchold erhält das Marktrecht, das von Kaiser Karl IV. (HRR) an Dietz III. von Thüngen verliehen wird. In seinem Ort darf nun ein Wochenmarkt an einem beliebigen Tag abgehalten werden. Dazu kommt das Halsgericht "mit Stock und Galgen".
Am 2. Januar fällt das Patronatsrecht der Bücholder Kirche St. Johannes an Dietz III. von Thüngen. Am 15. Januar erhebt der Würzburger (Gegen-)Bischof Albrecht III. (von Heßberg) die Bücholder Kirche zur Pfarrkirche und gewährt Dietz III. von Thüngen und dessen Nachkommen das Patronatsrecht.
In einer Urkunde, in der der Würzburger Bischof Gerhard (von Schwarzburg) die Stiftung einer Ausstattung für einen besonderen Geistlichen auf der Schlosskapelle St. Nikolaus (der erste Vorläufer der heutigen Pfarrkirche) bestätigt, wird erstmals die Mühle in Büchold erwähnt. Die Stiftung erfolgt durch Wilhelm I. und Hilprant I. von Thüngen.
Büchold wird "Buchelt" genannt.
Erstmals wird eine öffentliche Badstube in Büchold genannt.
Hiltprant III. von Thüngen trägt seine Hälfte des Schlosses und Dorfes Büchold dem Hochstift Würzburg zu Lehen auf. Das Domkapitel und der Bischof sind gleichberechtigte Lehnsherren.
Die thüngenschen Besitzungen in Büchold und Burgsinn sind wieder in einer Hand, nachdem Balthasar II. von Thüngen kinderlos verstirbt. Sie werden seinem Neffen Hiltprant III. übertragen.
Hiltprant III. von Thüngen trägt dem Hochstift Würzburg auch die andere Hälfte des Schlosses und Dorfes Büchold zu Lehen auf. Dies wurde offenbar bereits 1471 vereinbart, als das Hochstift die erste Hälfte als Lehen erhielt.