Das Hochstift verkauft Zins, Gült, den großen und den kleinen Zehenden in Burgbernheim an den Amtmann Ulrich Plast und den Nördlinger Bürger Heinrich Oelhafen. Der den Burggrafen von Nürnberg gehörende Teil der Zinsen und des Zehnten an Burgbernheim und dem Wald wird von diesem Verkauf ausdrücklich ausgenommen, da die Burggrafen dies zu verhindern wissen.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg erneuert bei Regierungsantritt das Leibgeding seiner Frau Elisabeth von Meissen, die dadurch Rechte in Bayreuth und an den Städten und Vesten Plassenburg, Kulmbach und Berneck erhält.
Die Burggrafen Johann, Albrecht und Friedrich zu Nürnberg verleihen Hof an den Vogt zu Weida.
Der Hofrichter Kaiser Karls IV. schlägt Burg und Stadt Lauda Ulrich von Hanau zu.
Laut Lorenz Fries verleiht Bischof Albrecht von Hohenlohe Gerolzhofen einen wöchentlichen Kornmarkt, der donnerstags abgehalten werden soll.
Hans von Dettelbach kauft vom Hochstift Würzburg dessen Anteil an Dettelbach und weiteren Ortschaften, die dazu gehören; weiterhin erwirbt er Gülten in Mainbernheim und Kitzingen.
Kaiser Karl IV. fällt ein Urteil bezüglich Streitigkeiten zwischen den Bürgern Würzburgs und dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe. Der Bischof soll demnach gnädiger Herr der Bürger, diese wiederum des Stifts getreue Untertanen sein. Alle von den Bürgern untereinander geleisteten Eide außer dem Huldigungseid gegen den Bischof sind ungültig. Seit dem letzten Vergleichsbrief errichtete Bauten müssen abgerissen werden. Der Rat, die 24 und alle Zünfte und Gesellschaften sind aufgehoben. Der Rat soll nach altem Herkommen auf des Bischofs Saal besetzt werden. Die Bürger sollen wegen alter, noch nicht beglichener Schulden die nächsten zehn Jahre Steuer und Bede zahlen und so lange 1000 Pfund Heller über die gewöhnliche Steuer hinaus geben. Auch danach soll der Bischof außerordentliche Steuern verlangen können. Alle alten Briefe, die die Bürger unter dem Siegel der Stadt haben, sollen sie halten und vollführen, es sei denn, sie hätten bessere Briefe, die die ersteren widerlegten.
Burggraf Albrecht von Nürnberg verändert infolge der Landesteilung das Leibgeding seiner Frau Sophia von Henneberg. Nun bekommt sie sechstausend Pfund Heller aus den Abgaben der Städte Ansbach, Windsbach, Tann und Roth und weitere viertausend Pfund Haller aus den Abgaben von Langenzenn.
Hermann von Bibra erhält einen Anteil an der Feste Wildberg, Hellergült von Neuenstadt, Mellrichstadt und Meiningen auf Wiederkauf.
Kraft von Hohenlohe der Ältere schlichtet als Schiedsrichter einen Streit zwischen Graf Berthold von Henneberg und Graf Eberhard von Wertheim über eine Satzung eines Amtmanns in Laudenbach. Nach Rat des Schiedsrichters setzen beide gemeinsam den Amtmann ein und dieser wird auf Graf Berthold für seine Hälfte und auf Graf Eberhard für sein Drittel an der Veste Laudenbach vereidigt. Es werden noch weiter gehende Bestimmungen getroffen.