Der Seßlacher Amtmann Albrecht von Lichtenstein und seine Brüder Heinrich und Eberhard übergeben ein Revers, in dem sie Bischof Albrecht von Hohenlohe die Inbesitznahme diverser Einnahmerechte von jährlich 100 Pfund Heller für eine Pfandsumme von 1000 Pfund Heller bestätigen.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg erneuert bei Regierungsantritt das Leibgeding seiner Frau Elisabeth von Meissen, die dadurch Rechte in Bayreuth und an den Städten und Vesten Plassenburg, Kulmbach und Berneck erhält.
Die Burggrafen Johann, Albrecht und Friedrich zu Nürnberg verleihen Hof an den Vogt zu Weida.
Der Hofrichter Kaiser Karls IV. schlägt Burg und Stadt Lauda Ulrich von Hanau zu.
Laut Lorenz Fries verleiht Bischof Albrecht von Hohenlohe Gerolzhofen einen wöchentlichen Kornmarkt, der donnerstags abgehalten werden soll.
Hans von Dettelbach kauft vom Hochstift Würzburg dessen Anteil an Dettelbach und weiteren Ortschaften, die dazu gehören; weiterhin erwirbt er Gülten in Mainbernheim und Kitzingen.
Kaiser Karl IV. fällt ein Urteil bezüglich Streitigkeiten zwischen den Bürgern Würzburgs und dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe. Der Bischof soll demnach gnädiger Herr der Bürger, diese wiederum des Stifts getreue Untertanen sein. Alle von den Bürgern untereinander geleisteten Eide außer dem Huldigungseid gegen den Bischof sind ungültig. Seit dem letzten Vergleichsbrief errichtete Bauten müssen abgerissen werden. Der Rat, die 24 und alle Zünfte und Gesellschaften sind aufgehoben. Der Rat soll nach altem Herkommen auf des Bischofs Saal besetzt werden. Die Bürger sollen wegen alter, noch nicht beglichener Schulden die nächsten zehn Jahre Steuer und Bede zahlen und so lange 1000 Pfund Heller über die gewöhnliche Steuer hinaus geben. Auch danach soll der Bischof außerordentliche Steuern verlangen können. Alle alten Briefe, die die Bürger unter dem Siegel der Stadt haben, sollen sie halten und vollführen, es sei denn, sie hätten bessere Briefe, die die ersteren widerlegten.
Kaiser Karl IV. erlaubt dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg, aus dem "Dorf zu Kreußen" Markt und Stadt zu machen.
Im "Rothenburger Landfrieden" ist Rothenburg o. d. Tauber nicht direkt, sondern durch den Kaiser als Stadtherr vertreten.
Burggraf Albrecht von Nürnberg verändert infolge der Landesteilung das Leibgeding seiner Frau Sophia von Henneberg. Nun bekommt sie sechstausend Pfund Heller aus den Abgaben der Städte Ansbach, Windsbach, Tann und Roth und weitere viertausend Pfund Haller aus den Abgaben von Langenzenn.