Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg beurkundet, dass er und die Grafen Berthold und Friedrich von Henneberg übereinkommen, dass die Stadt Münnerstadt ihnen die Bezahlung von 9600 Gulden in bestimmten Raten und Terminen als Steuer zu zahlen habe.
Der Pfarrer von Königsberg und der Herzog von Stettin haben das Patronatsrecht über das Frühmessebeneficium in Nüdlingen.
König Wenzel gestattet dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg, außer in Langenzenn und Neustadt an der Aisch auch in Bayreuth und Kulmbach Gold zu münzen.
Der Besitz der Burggrafen von Nürnberg wird aufgeteilt in das Obergebirgische und das Untergebirgische Land. Wunsiedel gehört seitdem zum Obergebirgischen Burggrafentum.
Kunz von Espelbach verkauft an das Hochstift seine armen Leute zu Rothenfels, zu Homburg und zu Karlstadt für 400 Pfund Heller.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg befreit die Stadt Iphofen gegen einen Betrag von 4000 Gulden von einer weiteren Besteuerung auf zwei Jahre.
Das Landgericht von Nürnberg setzt den Burggrafen von Nürnberg in Nutzgewähr der Truhendingischen Vesten und Güter, darunter auch Scheßlitz.
1385 lässt der Fuldaer Abt Friedrich I. von Romrod ein Schloss in Hammelburg bauen, das das Ansehen Hammelburgs unter den fuldischen Städten als Nebenresidenz hebt.
In der Dispositio Fridericiana bestimmt Burggraf Friedrich V. über die künftige Landesteilung unter seinen Söhnen Friedrich VI. und Johann III. Zum einen Teil gehören u.a.: Neustadt a.d. Aisch, Ansbach, Schwabach, Windsbach, Leutershausen, Wassertrüdingen, Gunzenhausen, Tann, Roth, Feuchtwangen, Uffenheim und Landeck. Zum zweiten Teil gehören u.a. Kulmbach, Berneck, Bayreuth, Hof, Wunsiedel, Kirchenlamitz, Münchberg, Neustadt bei Coburg, Creußen, Baiersdorf und Altdorf.
Hammelburg erhält erst unter dem Fuldaer Abt Friedrich I. von Romrod (1383-1395) eine Magistratsordnung. Der Rat besteht aus zwölf Schöffen und sechs Vertretern der Bürgerschaft, die aber nichts "ohne des herrschafltichen Schultheißen Vorwissen zu setzen oder zu ordnen hätten".