Graf Johann von Schwarzburg verkauft seinen Anteil an die Herren von Bibra.
Als den Hohenlohern das Geld ausgeht, nehmen die drei Reichsstädte Dinkelsbühl, Rothenburg und Hall die Orte Langenburg, Kirchberg, Crailsheim und Ilshofen als Pfand.
Das königliche Hofgericht zu Heidelberg setzt den Burggrafen von Nürnberg in Nutzgewähr von Bebenberg, Gammesfeld, Uffenheim und Eibelstadt.
Der Besitz der Burggrafen von Nürnberg wird aufgeteilt in das Obergebirgische und das Untergebirgische Land. Wunsiedel gehört seitdem zum Obergebirgischen Burggrafentum.
Die Bürger und der Rat der Stadt Schweinfurt vereinigen sich mit dem Schwäbischen Städtebund, jedoch unter der Bedingung, dass sie ihrem Herrn, dem Bischof von Würzburg, zuerst ihre Lösung anbieten bis zum nächsten Martinstag (11.11.) oder 14 Tage darauf.
Nachdem die Burggrafen die gesamte Pfandschaft des Schultheißenamts an die Stadt verkauft haben, belehnt die Stadt den Ratsherren Niklas Muffel mit dem Amt.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg befreit die Stadt Iphofen gegen einen Betrag von 4000 Gulden von einer weiteren Besteuerung auf zwei Jahre.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg und die Grafen von Henneberg schließen einen Kondominatsvertrag über Münnerstadt.
1385 lässt der Fuldaer Abt Friedrich I. von Romrod ein Schloss in Hammelburg bauen, das das Ansehen Hammelburgs unter den fuldischen Städten als Nebenresidenz hebt.
In der Dispositio Fridericiana bestimmt Burggraf Friedrich V. über die künftige Landesteilung unter seinen Söhnen Friedrich VI. und Johann III. Zum einen Teil gehören u.a.: Neustadt a.d. Aisch, Ansbach, Schwabach, Windsbach, Leutershausen, Wassertrüdingen, Gunzenhausen, Tann, Roth, Feuchtwangen, Uffenheim und Landeck. Zum zweiten Teil gehören u.a. Kulmbach, Berneck, Bayreuth, Hof, Wunsiedel, Kirchenlamitz, Münchberg, Neustadt bei Coburg, Creußen, Baiersdorf und Altdorf.