Der Markgraf Wilhelm von Meißen erhebt den Ort zum Markt.
Das Domkapitel und Städte Würzburg, Ochsenfurt, Karlstadt, Gerolzhofen und Iphofen verkaufen eine jährliche Gült von 1000 Gulden um 15000 Gulden an den Ritter Johann von Hirschberg und besitzen das Recht auf Wiederkauf.
Burggraf Friedrich von Nürnberg verheißt der Reichsstadt Nürnberg die königliche Bestätigung ihrer Privilegien.
Burggraf Friedrich von Nürnberg bewilligt der Stadt Roth zur Finanzierung ihrer Bauten das Ungeld von Wein und Bier sowie den Zoll.
Der erwählte Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestätigt 1412 der Stadt Haßfurt eine vierjährige Steuer- und Bedebefreiung; im Gegenzug hatte die Stadt 2000 Gulden bischöflicher Schulden bei Ritter Dietrich Fuchs getilgt. Laut Lorenz Fries wurden Dietrich Fuchs diese Schulden in zwei Raten gezahlt: 1000 Gulden am 22.2.1412 und die andere Hälfte am 22.2.1413.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestätigt der Stadt Münnerstadt eine sechsjährige Steuer-, Bede- und Tatzbefreiung. Davor hae die Stadt bischöfliche Schulden in Höhe von 3000 Gulden wegen des Schlosses Ascha mit Zustimmung des Grafen Friedrich von Henneberg beglichen.
Das Rat- und Kaufhaus am Marktplatz wird erstmals erwähnt.
Es gibt eine neue Stadtverfassung.
Burggraf Johann von Nürnberg bestätigt der Stadt Erlangen die ihr von Kaiser Karl IV. verliehenen Wochen- und Jahrmärkte.
König Sigismund erneuert die von König Ruprecht erteilte Bestätigungsurkunde der Stadt Nürnberg über die von den Burggrafen von Nürnberg abgekauften Pfennige.