Hans von Dettelbach kauft vom Hochstift Würzburg dessen Anteil an Dettelbach und weiteren Ortschaften, die dazu gehören; weiterhin erwirbt er Gülten in Mainbernheim und Kitzingen.
Kaiser Karl IV. fällt ein Urteil bezüglich Streitigkeiten zwischen den Bürgern Würzburgs und dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe. Der Bischof soll demnach gnädiger Herr der Bürger, diese wiederum des Stifts getreue Untertanen sein. Alle von den Bürgern untereinander geleisteten Eide außer dem Huldigungseid gegen den Bischof sind ungültig. Seit dem letzten Vergleichsbrief errichtete Bauten müssen abgerissen werden. Der Rat, die 24 und alle Zünfte und Gesellschaften sind aufgehoben. Der Rat soll nach altem Herkommen auf des Bischofs Saal besetzt werden. Die Bürger sollen wegen alter, noch nicht beglichener Schulden die nächsten zehn Jahre Steuer und Bede zahlen und so lange 1000 Pfund Heller über die gewöhnliche Steuer hinaus geben. Auch danach soll der Bischof außerordentliche Steuern verlangen können. Alle alten Briefe, die die Bürger unter dem Siegel der Stadt haben, sollen sie halten und vollführen, es sei denn, sie hätten bessere Briefe, die die ersteren widerlegten.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe erlaubt den Bürgern von Würzburg, einen Kredit von 10900 Pfund Hellern bei den Rittern Appel Fuchs, Friedich von "Lyhental" und Johann Maler aufzunehmen. Dafür versetzen die Bürger den Rittern die gewöhnlichen Steuern und Beden. Grund für die Verschuldung sei die kürzlich erfolgte Richtung Kaiser Karls IV. gewesen. In einer zweiten Urkunde erlauben Bischof und Bürger den genannten Rittern, Steuer und Bede gemäß genannter Richtung zu erheben.
Burggraf Albrecht von Nürnberg verändert infolge der Landesteilung das Leibgeding seiner Frau Sophia von Henneberg. Nun bekommt sie sechstausend Pfund Heller aus den Abgaben der Städte Ansbach, Windsbach, Tann und Roth und weitere viertausend Pfund Haller aus den Abgaben von Langenzenn.
Petrus von Bischofsheim legt dem Domkapitel von Würzburg die Einkünfte und die Verteilungen über das Amt in Ochsenfurt, Iphofen, Bernheim, Frickenhausen und Kitzingen vor.
Laut Lorenz Fries verpfändet Bischof Albrecht von Hohenlohe den Rittern Heinrich Steinrick und Hans von Ebersberg 100 Pfund Heller jährlichen Zins auf die Bede zu Fladungen.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und sein Domkapitel verkaufen Fritz dem Schmied, ihrem Schultheißen in Schweinfurt, die Hälfte der Vogtei, des Gerichts und der Gefälle in Schweinfurt und weiteren Ortschaften um 3000 Pfund Heller.
Nachdem sich die Bürger von Windsheim selbst aus der Verpfändung an die Burggrafen von Nürnberg losgekauft haben, erlaubt Kaiser Kart IV. dem Bürgermeister, dass die Stadt ein Ungeld erheben darf, wie es die Bürger von Rothenburg erheben.
Die Bürger von Wertheim entrichten eine jährliche Bede von 500 Gulden.
Der Eichstätter Bischof Berthold von Zollern eignet seinem Domkapitel einen Zehnt in der Pfarrei Roth ("Rot") an.