Kölner Kaufleute bieten Frankenwein auf dem Londoner Markt an.
Nürnberg ist der Mittelpunkt einer Stadtrechtsfamilie. Die Nürnberger Freiheiten bzw. das Appelationsrecht oder die Rechtsgutachter ("Heischurteile") werden für folgende Städte übertragen: In Amberg und den Tochterstädten wahrscheinlich 1163, in Lenkersheim 1200, in Weißenburg 1288, in Neumarkt/Oberpfalz und den Tochterstädten 1301 und in Prag 1258/59 sowie 1315 bis 1387. Auch in den Städten Rothenburg ob der Tauber, Windsheim, Bayreuth, Kulmbach, Eger und Wunsiedel mit den Tochterstädten sowie in Hof und anderen landes- und grundherrlichen Städten werden diese Freiheiten bzw. Rechte übertragen. Der Zeitpunkt dafür ist jedoch nicht genau datierbar.
Hofheim erscheint in einer Tauschurkunde des Ebracher Klosters als Königsgut. Darin übergibt König Konrad III. dem Kloster Ebrach Hofheim mit elf Huben (laut Lorenz Fries: 14 Huben).
Auf dem Hoftag in Würzburg heiratet Kaiser Friedrich I. Barbarossa Beatrix von Burgund.
Durch ein königliches Privileg werden alle Mainzölle aufgehoben (nicht Neustadt/Main., Aschaffenburg und Frankfurt).
Kaiser Friedrich I. Barbarossa gewährt den Bamberger Kaufleuten die gleichen Sicherheiten und Freiheiten, wie sie die Nürnberger Kaufleute im ganzen Reich genießen.
In der sogenannten "Güldenen Freiheit" verleiht Kaiser Friedrich I. dem Bischof von Würzburg die Herzogswürde innerhalb seiner Diözese.
Auf dem Reichstag in Regensburg wird Thiersheim erstmals erwähnt.
In einer Urkunde des Papstes Lucius III. bestätigt dieser dem Kanonikerstift St. Johannes (Stift Haug) in Würzburg unter anderem die Zehnten in Coburg und in Schweinfurt.
Weißenburg ist Teil der Morgengabe für die spanische Schwiegertochter Kaiser Friedrichs I. Barbarossa.