König Heinrich VII. verleiht Brückenau auf Bitten des Fuldaer Abtes Heinrich V. von Weilnau die Rechte der Stadt Schweinfurt. Als fuldischer Ort wird Brückenau Sitz von vier Burggütern zum Schutz der Brücke über die Sinn.
Willebrief des Mainzer Erzbischofs Peter von Aspelt über das an Wasungen erteilte Schweinfurter Stadtrecht.
König bzw. Kaiser Ludwig IV. verweilt angeblich 40-mal in Nürnberg.
Königshofen erhält das Gelnhäusener Stadtrecht.
König Ludwig IV. entkommt nur knapp einem Anschlag in Herrieden. Daraufhin lässt er die dort ruhenden Gebeine des Stadtheiligen Deocarus, des ersten Abtes von Herrieden, nach Nürnberg überführen. Die Reichsstadt gewinnt somit neben Sebald und Laurentius einen dritten Stadtheiligen.
Schweinberg erhält Gelnhäuser Stadtrecht.
Unter Graf Konrad von Schlüsselberg wird Ebermannstadt durch König Ludwig IV. mit einer Stadtgerechtigkeit (Nürnberger Recht) ausgestattet.
König Ludwig IV. verleiht Neubrunn die Rechte der Stadt Wertheim. Es wird erwähnt, dass man aus "dem dorf zu Neubronn in Wirtzpurger bishtum gelegen ein stat machen mögen".
König Ludwig IV. verleiht Neubrunn das Recht der Stadt Wertheim und erlaubt, dass ein Wochenmarkt abgehalten werden darf.
Die so genannte "Goldene Zeit" von Ansbach beginnt mit dem Verkauf des Oettinger Besitzes an die Hohenzollern und endet mit dem Übergang der Stadt an Bayern. Wirkliche Bedeutung erlangt die Stadt aber erst durch die Funktion als Residenzort (ab 1456).