Das Stadtgericht wird erstmals genannt (mit Amtmann, Amtskeller, Ober- und Unterbürgermeister, zehn Ratsherren als Schöffen).
Das Hochstift überträgt Fritz von Wenkheim die Bede der Stadt Haßfurt.
Unter dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg erhält die Stadt das Recht, Bürgermeister zu küren und einen Jahrmarkt zu halten.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg verleiht Haßfurt einen Jahrmarkt.
Es klagte ein "Kalman Jude von Haßfurt" vor dem Würzburger Landgericht wegen Gütern in Friesenhausen und Diepach.
Die Bischöfe von Bamberg und Würzburg und der Burggraf zu Nürnberg verbinden sich zur Aufrechthaltung des Landfriedens. Für etwaige Streitigkeiten werden Zeil und Haßfurt bzw. Forchheim und Baiersdorf bzw. Iphofen und Langheim als Versammlungsort der Hauptleute festgesetzt.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg verkauft die Blutgerichtsbarkeit an das Kloster Ebrach.
1386 schließt der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg einen Bund auf vier Jahre mit den Städten Neustadt, Meiningen, Mellrichstadt und Königshofen. Aus diesem geht 1387 der Fränkische Städtebund hervor, der neben den genannten letztendlich noch Würzburg, Karlstadt, Fladungen, Seßlach, Ebern, Haßfurt und Gerolzhofen umfasst. Wegen der fordernden Finanzpolitik (u.a. stark erhöhte Steuern) des Bischofs wendet sich der Bund 1397 gegen ihn. Ein Gesuch um Reichsfreiheit bei König Wenzel bleibt letztlich erfolglos, der König löst den Bund 1399 gar auf. Eine erneute Huldigung gegenüber dem Bischof verweigern die Städte. Bei Bergtheim (Lkr. Würzburg) kommt es 1400 zur Schlacht, in der die Städte und ihre Verbündeten unterliegen.
In einer Landfriedenseinung zwischen dem Stift Fulda und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg werden folgende Orte als zu Würzburg gehörig aufgeführt: "Karlstat" (Karlstadt am Main), "Iphofen", "Geroleshofn" (Gerolzhofen), "Nuwenstat" (Neustadt a. d. Saale), "Meynungen" (Meiningen), "Kunitzshoven" (Königshofen im Grabfeld), "Fladungen", "Bischoffheim" (Bischofsheim), "Has fuit" (Haßfurt), "Rotenfels" (Rothenfels), "Gemunde" (Gemünden), "Aernstein" (Arnstein).
Es sind ein Bürgermeister und ein Rat nachweisbar.