Die Städte Würzburg, Karlstadt, Neustadt, Mellrichstadt, Fladungen, Meiningen, Königshofen, Ebern, Haßfurt und Gerolzhofen verbünden sich mit dem Grafen Heinrich von Henneberg.
König Wenzel trifft Ausführungs- und Erläuterungsbestimmungen zu seinem Schiedsspruch vom 21.1.1398. Diese betreffen den Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg und verschiedene Städte im Hochstift Würzburg. Unter anderem werden Bestimmungen in Bezug auf die Gefangenen getroffen und auf Schäden, die während der vorausgegangenen Auseinandersetzung entstanden sind.
König Wenzel trifft Nachtrags- und Schlussbestimmungen zu dem Spruch vom 21. Januar 1398: Der Bischof von Würzburg und alle seine Städte sollen weiterhin an alten Rechten, Gewohnheiten und Privilegien festhalten.
Bischof und Kapitel des Hochstifts Würzburg beurkunden eine mit der Stadt Meiningen abgeschlossene Einigung.
Ein Siechenhaus in Meiningen wird genannt.
Eine Mühle mit Namen "Altstadtmühle" wird genannt. Sie ist ein Lehen des Hochstifts Würzburg und ist als solches im Besitz Betz Rudolfs.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit die Städte Arnstein, Karlstadt, Neustadt, Meiningen, Mellrichstadt, Bischofsheim, Fladungen, Gemünden, Königshofen, Gerolzhofen, Haßfurt, Seßlach, Iphofen, Röttingen, Ebern und Dettelbach auf vier Jahre von der Steuer. Sollte der Bischof eine außerordentliche Steuer erheben wollen, muss diese allerdings gezahlt werden.
Ein Rathaus in Meiningen wird genannt.
Die Zentgrafen von Meiningen (als Vasallen des Hochstifts Würzburg) sind die Brüder Kunz und Betz vom Berg. Über 50 Jahre später finden sich noch Otto Teufel in diesem Amt (29.9.1457), dann Hans Österreicher (23.8.1495) und Anton Betthäuser (17.4.1496).
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein schließt mit Untergebenen einen Landfrieden, darunter Volkach, Neustadt, Bischofsheim, Mellrichstadt, Fladungen und Meiningen.