Die Schule in Neustadt an der Saale wird erstmals erwähnt.
Der Schulmeister wird in einer Jahrtagsstiftung zum ersten Mal erwähnt.
Der Bischof befiehlt, dass künftig zwei Bürgermeister gewählt werden sollen. Der eine soll durch die Schöffen gewählt werden, der andere durch die Gemeinde der Bürgerstadt.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn erlässt eine neue Stadtordnung, die sich u.a. auf jene von Bischof Gerhard von Schwarzburg von 1385 stützt. Im Hintergrund gab es Unruhen zwischen dem Rat und der Gemeinde: Vier der zwölf Ratsschöffen und sechs der zwölf Räte der Gemeinde werden jährlich an Petri Cathedra (22. Febr.) vom Bischof bzw. dessen Amtleuten neu besetzt. Alle Stadtbewohner über 16 Jahre müssen an einem von vier Jahresterminen einen Bürgereid schwören. Alle Türmer und Torwarte werden vom Bischof bzw. seinen Amtleuten eingesetzt, ebenso die Gerichtsdiener, die unparteiisch handeln sollen. Die folgenden Punkte werden von der Stadtordnung Bischof Gerhards übernommen: Die Einhebung der Bede soll von je zwei Abgeordneten des Schöffenrates und der Gemeinde durchgeführt werden. Beide Räte wählen aus ihren Reihen je einen Bürgermeister, dessen Aufgabe u.a. die Einnahme des Ungeldes ist. Bewohnern ohne eigenes Siegel soll für Rechtsgeschäfte das Stadtsiegel unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Schöffen sollen nur nach Gerichtssitzungen Strafen aussprechen [...] und zwar mit Wissen des Bischofs. In der Stadt herrscht ein Verbot von Zünften und besonderen Einungen. Die beiden Räte durfte keine Erlasse machen ohne Zustimmung des Bischofs bzw. seiner Amtleute. Letztere können bestimmten Personen in der Stadt Geleit geben, Bürgermeister und Räte werden darüber nur informiert. Das jährliche Wach-, Wege- und Viehgeld soll von je einem des Schöffen- und des Gemeinderates eingetrieben werden. Dasselbe gilt für das Kirchgeld, jedoch muss hier der Pfarrer beigezogen werden. Übertretungen von Geboten werden mit Bußen geahndet. Der Bischof behält sich abschließend das Recht vor, alle Gebote verändern bzw. kassieren bzw. neu erlassen zu dürfen. Der Stadtgraben darf nicht zum Eigennutz einzelner Bürger entfremdet werden.
1386 schließt der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg einen Bund auf vier Jahre mit den Städten Neustadt, Meiningen, Mellrichstadt und Königshofen. Aus diesem geht 1387 der Fränkische Städtebund hervor, der neben den genannten letztendlich noch Würzburg, Karlstadt, Fladungen, Seßlach, Ebern, Haßfurt und Gerolzhofen umfasst. Wegen der fordernden Finanzpolitik (u.a. stark erhöhte Steuern) des Bischofs wendet sich der Bund 1397 gegen ihn. Ein Gesuch um Reichsfreiheit bei König Wenzel bleibt letztlich erfolglos, der König löst den Bund 1399 gar auf. Eine erneute Huldigung gegenüber dem Bischof verweigern die Städte. Bei Bergtheim (Lkr. Würzburg) kommt es 1400 zur Schlacht, in der die Städte und ihre Verbündeten unterliegen.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg schließt mit den Städten Neustadt, Mellrichstadt, Meiningen und Königshofen einen Schirmvertrag auf vier Jahre.
In einer Landfriedenseinung zwischen dem Stift Fulda und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg werden folgende Orte als zu Würzburg gehörig aufgeführt: "Karlstat" (Karlstadt am Main), "Iphofen", "Geroleshofn" (Gerolzhofen), "Nuwenstat" (Neustadt a. d. Saale), "Meynungen" (Meiningen), "Kunitzshoven" (Königshofen im Grabfeld), "Fladungen", "Bischoffheim" (Bischofsheim), "Has fuit" (Haßfurt), "Rotenfels" (Rothenfels), "Gemunde" (Gemünden), "Aernstein" (Arnstein).
Das Hochstift verspricht der Stadt gegen eine Steuer von 10000 Gulden Befreiung von der Erhebung von Beden für die nächsten vier Jahre.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg befreit die Bürger von "Nuwenstat gelegen vnder Saltzperg" gegen eine Zahlung von 7000 Gulden für die nächsten vier Jahre von allen Abgaben.
Der fränkische Städtebund (Würzburg, Karlstadt, Iphofen, Gerolzhofen, Schwarzach, Arnstein, Neustadt a.d. Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen, Haßfurt, Ebern, Seßlach, Fladungen und Bischofsheim) trifft Schutzbestimmungen auf fünf Jahre.