Das Karlstädter Zentgrafenamt geht als Lehen des Bischofs von Würzburg an Hans "Heubtreif" (19.1.1406), später findet es sich bei Fritz Kotze (30.8.1462), Klaus Kost (29.1.1496), Klaus Herrgott (2.5.1500), Hans Guntzenhausen (23.2.1515) und Jakob Dittmann (19.3.1517).
Die Grafen Eberhard und Hans von Wertheim teilen die Grafschaft, darunter ein Ungeld in Karlstadt, Rieneck und Külsheim.
Die Stadt Karlstadt löst sich aus eigener Kraft um 6000 fl aus der Verpfändung an die Brüder Eck, Wilhelm und Wiprecht von Schweigerer. Dafür freit der Bischof von Würzburg die Stadt auf sechs Jahre und verspricht, sie künftig nicht ohne Zustimmung des Würzburger Domkapitels zu versetzen.
Das Domkapitel und Städte Würzburg, Ochsenfurt, Karlstadt, Gerolzhofen und Iphofen verkaufen eine jährliche Gült von 1000 Gulden um 15000 Gulden an den Ritter Johann von Hirschberg und besitzen das Recht auf Wiederkauf.
Der Ertrag der Bede im Amt Karlstadt wird festgehalten: In Karlstadt erbrachte sie 700 fl, in Laudenbach 11 fl und in Marktheidenfeld 3 fl.
Die Erträge des Karlstädter Zehnten, der in normalen Jahren 60-70 Fuder Wein sich beläuft, wird schriftlich festgehalten.
Die Stadt erhält ein Jahrmarktsprivileg.
Aus mangelnder Beschickung der aus dem 13. Jahrhundert stammenden vier Jahrmärkte gewährt der Würzburger Bischof, die Zahl der Jahrmärkte auf drei zu reduzieren.
Die Kirche des Spitals wird erbaut.
Der Rat der Stadt Karlstadt erlässt eine Verfügung für das Bäckerhandwerk. Demnach sollen aus einem Malter Korn nur noch 50 statt wie bisher 52 Brote gebacken werden, zudem werden Preise für Korn festgelegt.