Bischof Johann von Brunn sichert Michael von Schwarzenberg (Michaeln Hern zu Schwartzenberg vnd von Sainsheim) zu, die 4000 Gulden, die er ihm schuldet, innerhalb eines Jahres zu bezahlen.
Michael von Schwarzenberg (Her Michael der Elter Her zu Schwartzenberg) teilt seine Güter unter seinen zwei Kindern auf. Darüber wird ein Brief erstellt, den er Bischof Johann von Grumbach zeigt und den dieser bestätigt. Der Bischof und sein Domkapitel übernehmen Bürgschaft für das Hab und Gut seiner Frau und deren Söhne. Dadurch werden die von Schwarzenberg Landesherren mit dem Bischof als ihrem Landesfürsten.
Ursula von Schwarzenberg (vrsula frankckengronerin genant) war vor ihrer Eheschließung mit Michael II. von Schwarzenberg (Michaeln Hern zu Schwartzenberg) mit einem anderen Mann verheiratet. Nach dem Tod ihres ersten Mannes zeugt sie mit Michael II. zwei Söhne, Michael (Michel) und Wolf (wolf) von Schwarzenberg (zum Steffansberg genant). Diese Söhne bleiben bis zum Tod ihrer Mutter unverheiratet. Nach ihrem Tod wollen die beiden Brüder den Namen Schwarzenberg und das zugehörige Wappen führen. Dies gefällt den Kindern aus der ersten Ehe Michaels II. von Schwarzenberg nicht, weshalb sie sich bei Kaiser Friedrich III. beklagen. Der Kaiser erlässt ein Mandat, welches besagt, dass die beiden Söhne von Ursula erst den Namen übernehmen dürfen, sobald sie nachweisen können, dass sie ehelich gezeugt wurden.